Geschichte der EEG-Umlage

Ein Jahrzehnt deutscher Energiepolitik

Energiewende
 
 

In der Diskussion um steigende Strompreise in Deutschland fällt der Blick schnell auf die Zusatzumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder kurz EEG-Umlage. Diese ist als Aufschlag auf den Strompreis tatsächlich eine Errungenschaft der deutschen Energiepolitik, deren Grundstein vor gut einem Jahrzehnt gelegt wurde. Während andere Nationen die EEG-Umlage nicht zu zahlen haben, beeinflusst dieser Anteil des Strompreises die wachsenden Versorgungskosten jedoch nicht in alleiniger Weise. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie es zur Einführung der EEG-Umlage kam, welche Bedeutung sie heute besitzt und welche anderen Zulagen den Strompreis in Deutschland in gleicher Weise beeinflussen.

Der Strommarkt vor dem Erneuerbare-Energien-Gesetzt

Bis zum Ende des letzten Jahrtausends war der deutsche Strommarkt nicht liberalisiert, Kunden waren beim Beziehen von elektrischer Energie ausschließlich auf ihren regionalen Anbieter wie die Stadtwerke angewiesen. Die Liberalisierung des Marktes wurde 1998 beschlossen und sorgte früh für einen Wettbewerb der deutschen Stromanbieter. Das Angebot von Ökostrom aus Solar- oder Windkraftanlagen wurde für Stromanbieter interessanter, da die Versorgung nicht mehr auf ein regionales Umfeld beschränkt war. Zudem kam es mit dem Wechsel auf die rot-grüne Regierung im Jahr 1998 zu einem neuen Aufschwung der nationalen Umweltpolitik. Die Förderung von umweltfreundlichen Technologien wie Solaranlagen oder Energie aus Wasserkraft oder Biomasse sollte gefördert werden. uschidreiucker-pixelio.deMit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden im Jahr 2000 der Grundstein für die deutsche Energiewende gelegt, die bei sämtlichen Energie-
versorgern in Deutschland aus finanziellen Gründen auf Kritik stieß. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit, fossile Brennstoffe dauerhaft gegen regenerative Energiequellen zu ersetzen, stellte die politische Entscheidung eine schwerwiegende, finanzielle Entscheidung für die Unternehmen der Branche dar. Während klassische Kraftwerke mit ihrer umfassenden Infrastruktur bereits bestanden, mussten regenerative Technologien erst durch teure Investitionen etabliert werden. Hierdurch war Ökostrom ausschließlich dann lukrativ, wenn der Abnahmepreis pro Kilowattstunde entsprechend hoch ausfiele. Da ein Großteil der Bundesbürger bemüht ist, die Kosten für den Strombezug zu reduzieren, waren Ökostromtarife somit kaum lukrativ. Der Gesetzgeber schaffte es diesen Gründen heraus die Möglichkeit zum finanziellen Ausgleich, der heutige noch nach einigen Modifikationen als EEG-Umlage auf den deutschen Strompreis angerechnet wird.

Kostensicherheit für das Einspeisen von Ökostrom

Die Sicherheit, für die Einspeisung einer Kilowattstunde Ökostrom einen fairen Preis zu erhalten, gab es bereits vor Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000. Mindestvergütungen wurden den Anbietern ab dem Jahr 1991 zugesichert, auf diesen Werten basierte schließlich die erste Vergütung von Solar-, Wasser- oder Windkraft durch das EEG im Jahr 2000. Über die 1990er Jahre hinweg hatte die gesetzlich zugesicherte Mindestvergütung wenigstens in den deutschen Küstenregionen für einen stärkeren Ausbau von Windkraftanlagen gesorgt, der Rest der Bundesrepublik profitierte von den erneuerbaren Technologien jedoch nur in eingeschränkter Weise. Auch eine grundlegende Kostendeckung der Betreiber solcher Anlagen war bis zum Jahr 2000 bei weitem nicht gegeben, vor allem in der Solarbranche gab es große Abweichungen zwischen den Investitionen in Solarmodule und Infrastrukturen und den Einnahmen durch Kunden, die Ökostrom aus Solarenergie beziehen wollten. Durch das EEG im Jahr 2000 sollte sich dies grundlegend ändern, wobei von der Einführung des Gesetzes nicht nur Verbraucher mit dem expliziten Wunsch nach Ökostrom betroffen sind.

Folgen des EEGs

Im Wesentlichen schrieb das erste EEG für alle Formen von regenerativen Energiequellen eine Mindestvergütung vor, die über Jahre hinweg von einer Degression betroffen waren. Beispielsweise sank die Mindestvergütung für Solarenergie mit jedem Jahr um fünf Prozent, ausschlaggebend war dabei das Jahr der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage. Ergänzend hierzu wurde der Ausbau von Solaranlagen im privaten oder gewerblichen Umfeld vom Staat durch Zuzahlungen gefördert, das sogenannte 100.000-Dächer-Programm stellte hier die gesetzliche Basis dar. Bereits im Jahr 2003 waren die Fördermittel dieses Programms aufgebraucht, deutlich mehr Bundesbürger als erwartet hatten sich für die Errichtung einer Solaranlage aller Kapazitätsgrößen entschieden. Um weitere Anreize zum Ausbau der Anlagen zu geben und eine EU-Novelle zur Förderung regenerativen Stroms umzusetzen, folgte im Jahr 2004 die Neuformulierung des EEG mit einer angepassten Mindestvergütung und weiteren Fördersummen.

Im Jahr 2009 folgte die nächste Novelle, seit diesem Zeitpunkt sind nahezu jährlich Anpassungen oder Neuformulierungen des Gesetzes etabliert. Hiermit geht der Staat auf Veränderungen im Ausbau und Energiebezug in der Bundesrepublik ein, wobei Vergütungen und Klassifizierungen der verschiedenen Technologien neu bewertet und festgelegt werden. Alle Anpassungen dieser Art, die bis heute politisch intensiv diskutiert werden, nehmen verstärkt auf den steigenden Strompreis für den Endverbraucher Bezug. Durch die Fördermaßnahmen des Staates und wirtschaftliche Entwicklungen wie der massive Preisverfall für Solarmodule ist die Energiewende in Deutschland über das letzte Jahrzehnt stärker vorangeschritten, als selbst von optimistischen Umweltpolitikern erwartet wurde. Die Zielsetzung, bis zum Jahr 2020 35 % des deutschen Stroms über regenerative Technologien zu gewinnen, scheint realistischer denn je. Die gesetzliche Regelung bringt erhebliche Belastungen für den einzelnen Verbraucher mit sich, die im folgenden genauer zu betrachten sind.

Abnahmepflicht für Ökostrom – zu Lasten des Verbrauchers

Trotz der intensiven Förderung des Ausbaus regenerativer Anlagen und der Gewähr von Mindestvergütungen bleiben einige Grundprobleme der ökologischen Stromabnahme ungeklärt. Ein Großteil der deutschen Kunden bezieht keinen Ökostrom, sondern verbleibt vorrangig aus Kostengründen in einem klassischen Stromtarif. Hierdurch hat kein Stromanbieter die Sicherheit, seinen regenerativ gewonnenen Strom auch wirklich ins deutsche Netz einspeisen zu können und Abnehmer zu finden. Ob sich eine Investition in diese Technologie trotz der staatlichen Förderung lohnt, ist auf dieser Basis weiterhin fraglich. Um explizit diese begründeten Sorgen zu nehmen, hat der Gesetzgeber im Laufe des letzten Jahrzehnts Grundlagen geschaffen, die eine regenerative Stromgewinnung für alle Anbieter rentabel machen. Zunächst besteht eine Abnahmepflicht an der deutschen Strombörse bzw. bei Einspeisung in den internationalen Strommarkt. UweSchlick-pixelio.deRegenerativer Strom wird prioritär gehandelt, wenn dieser an der Strombörse erhältlich ist, erst hiernach kann Strom aus fossilen Technologien erworben werden. Produzenten von Ökostrom erhalten so die Garantie einer Stromabnahme, die wie bei jedem freien Handel vom Marktpreis und Spekulationen an der Strombörse abhängig sind. Der Strompreis ist so über Jahre hinweg zu einem Handelsgut geworden, dessen Spekulationspreis in vielen Fällen nicht mehr dem reinen Prinzip von Angebot und Nachfrage unterliegt. Zweitens erhalten Stromanbieter durch die EEG-Umlage eine finanzielle Sicherheit, ihre Kosten für die regenerative Stromproduktion zu decken. Konkret werden die Ausgaben der Stromerzeuger im regenerativen Bereich mit den Einnahmen in Beziehung gesetzt, die sie auf der Strombörse für die Energieabnahme erzielen. Der Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage geschlossen, die heute den größeren Anteil der Kostendeckung für Stromproduzenten ausmacht. So wurden 2012 die knapp 20 Milliarden Euro Ausgaben für regenerativen Strom in Deutschland nur zu einem Drittel durch den Verkauf dieses Stroms refinanziert, die verbleibenden zwei Drittel mussten durch die EEG-Umlage gedeckt werden.

Zuletzt wäre es für den einzelnen Verbraucher ein weiterer Grund, sich gegen einen echten Ökostromtarif zu entscheiden, wenn alleine dieser durch die EEG-Umlage belastet würde. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass die Umlage durch sämtliche Verbraucher getragen und auf den abgeschlossenen Tarif angerechnet wird, unabhängig davon, welchen Stromtarif er besitzt und ob er mit fossil oder regenerativ gewonnener Energie versorgt werden möchte. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch wurden explizit von dieser Belastung ausgenommen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten. Auch diese politische Entscheidung wird intensiv diskutiert, da jeder Privathaushalt eine steigende EEG-Umlage zu tragen hat, während energielastige Wirtschaftsbranchen komplett von dieser Zusatzlast befreit sind.

Die EEG-Umlage wurde zum Preistreiber

Die EEG-Umlage, die seit ihrer Einführung schrittweise gewachsen ist und die Stromkosten in Deutschland nach oben treibt, stellt in ihrer aktuellen Formulierung ein hausgemachtes Problem dar. Durch die Sicherheit, neben den Einnahmen für regenerativ gewonnen Strom durch die EEG-Umlage eine lohnenswerte Ausgleichszahlung zu erhalten, ist die Investition in entsprechende Technologien für viele Stromanbieter interessant geworden. Durch fortwährende Investitionen in den regenerativen Bereich steht mehr Ökostrom zum Handel an der Strombörse bereit und findet durch die prioritäre Vermarktung garantiert seine Abnehmer. Durch die wachsenden Kapazitäten ist der Abnahmepreis jedoch sukzessive gefallen, da bei gleichbleibender Nachfrage das Angebot gestiegen ist. Die Differenz, die durch die EEG-Umlage zu schließen ist, wird so schleichend größer. Politiker aus Regierung und Opposition haben diese Entwicklung erkannt, die mit jedem Jahr dafür sorgt, dass Hunderttausende Haushalte in Deutschland durch den steigenden Preis ihre Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Diskutiert wird beispielsweise eine Strompreisbremse bzw. ein generelles Einfrieren der EEG-Umlage auf den aktuellen Wert. Hiernach würde der einzelne Stromkonzern die finanziellen Risiken für einen weiteren Ausbau tragen, was zu einer Ausbremsung der Energiewende in Deutschland führen könnte. Auch die prioritäre Abnahme von Ökostrom an der deutschen Strombörse könnte aufgelöst werden, wogegen sich allerdings Umweltpolitiker aller Fraktionen stark machen. Da zum Wahljahr 2013 hin die EEG-Umlage von 3,59 Cent auf auf 5,28 Cent angestiegen ist und so einen satten Anstieg von 50 % zu verzeichnen hatte, ist die Diskussion um den Strompreis zu einem großen Wahlkampfthema geworden. Echte Lösungsansätze, wie der Kostenanstieg durch die EEG-Umlage geregelt werden könnte, zeichnen sich aktuell noch nicht ab.

Faktoren rund um den deutschen Strompreis

Bei allen Diskussionen rund um den deutschen Strompreis und seinen Anstieg durch die EEG-Umlage sollte nicht übersehen werden, dass dieser Aufschlag lediglich ein Siebtel pro Kilowattstunde eines durchschnittlichen Stromtarifs ausmacht. Kosten für die Stromerzeugung und Gebühren für die Netznutzung beeinflussen den Strompreis ebenso wie die Öko- und Stromsteuer, Zusatzabgaben zur Deckung von Ausfallrisiken der Stromverbraucher und nicht zuletzt 19 % Mehrwertsteuer. Der Anteil der Einnahmen, der mit einer abgerechneten Kilowattstunde dem Stromunternehmen bzw. Netzwerkbetreiber zufällt, beträgt nur gut die Hälfte. Die andere Hälfte setzt sich aus vielfältigen Steuern und Abgaben zusammen, die allesamt einen Ansatzpunkt zur Absenkung des Strompreises unabhängig vom Fortschreiten der Energiewende bieten. Umso verständlicher ist es, dass sich Politik und Stromkonzerne gegenseitig dazu auffordern, ihren Beitrag zur Kostenreduktion zu leisten. Ob neben der EEG-Umlage weitere Faktoren des deutchen Strompreises in naher Zukunft in den Fokus geraten, bleibt momentan noch abzuwarten.

Bildquellen:
Bild 1: Quelle & Copyright: uschidreiucker / Pixelio.de
Bild 2 und Hauptbild: Quelle & Copyright: Uwe Schlick / Pixelio.de

 

 

Kommentar hinterlassen