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Neue Energieeinsparverordnung in Kraft

Neue Energieeinsparverordnung in Kraft10.10.2009, 15:16 Uhr

Seit dem 1. Oktober ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Doch für wen gilt sie und welche Dinge sind zu beachten?Sowohl für alte Häuser als auch für Neubauten gelten ab sofort neue Vorschriften, mit denen die Energieeffizienz der Gebäude verbessert werden sollen. Die sogenannte EnEV 2009 muss von allen beachtet werden, die einen neuen Bauantrag einreichen (nach dem 1. Oktober 2009 datiert). Alle vorherigen Bauanträge fallen noch unter die bisher gültige EnEV 2007.

Sanierungen und Neubauten betroffen
Hat ein Eigentümer vor, Sanierungsarbeiten an einem alten Gebäude durchzuführen, ist nicht immer eine Meldung an die Baubehörde notwendig. Dies gilt beispielsweise für die Dämmung von Dach oder der Fassade. Welche EnEV hier anzuwenden ist, hängt vom Zeitpunkt der Ausführung ab.

Bei Neubauten ist es erforderlich, dass der maximale Gesamtbedarf, der für Warmwasser und Heizung anfällt, 30 Prozent unter den Werten liegt, die nach der alten Vorschrift gültig waren. Die Gebäudehülle muss 15 Prozent energieeffizienter sein als bisher, was in erster Linie die Außenwände betrifft.

EnEV gilt auch für Altbauten
Für Altbauten ergeben sich aus der EnEV ebenfalls neue Pflichten. So müssen bisher nicht isolierte Dächer künftig gedämmt sein. Hier kann entweder das Dach selbst oder aber die oberste Decke gedämmt werden. Diverse Ausnahmeregelungen sind allerdings ebenfalls in der EnEV zu finden, so dass diese Pflicht nicht zwangsläufig jeden trifft.

Nachtspeicherheizungen werden verschwinden
Nachtspeicherheizungen sollen gemäß der EnEV ebenfalls ausgetauscht werden, da sie mit Strom heizen und dadurch extrem teuer und ineffizient sind. In Wohngebäuden, in denen sich wenigstens sechs Wohnungen befinden, müssen die Nachtspeicherheizungen ausgetauscht werden, die vor 1990 installiert wurden. Allerdings kann man sich mit der Umrüstung bis 2019 Zeit lassen. Alle später eingebauten Nachtspeicherheizungen müssen nach 30 Jahren ausgebaut werden, frühestens also im Jahre 2020. Doch auch hier gibt es Ausnahmeregelungen.

30 Prozent weniger Energiebedarf
Davon abgesehen sind Altbauten in der Regel nur dann von der EnEV 2009 betroffen, wenn weitere Gebäude angebaut werden sollen oder andere große Umbauten und Sanierungen anstehen. Dazu gehören auch der Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Wänden. Es gilt, dass die neuen Teile 30 Prozent energiesparender sein müssen als bisher. Allerdings kann der Hausbesitzer sich auch anders entscheiden. Solange das Gebäude insgesamt einen Energiebedarf erreicht, der um 30 Prozent geringer ist als zuvor, kann beispielsweise der Einbau einer neuen Heizung die Verwendung weniger energieeffizienter Fenster ausgleichen.

Vorteile für Mieter
Mieter bleiben von der EnEV 2009 in der Regel unbehelligt. Allerdings kann es sich auch für Mieter lohnen, wenn der Hausbesitzer nach den neuen Vorschriften saniert. Obwohl die Sanierungskosten möglicherweise teilweise auf die Miete aufgeschlagen werden können, ist die zu erwartende Einsparung bei Heizung und Warmwasser deutlich größer. Speziell beim Austausch der ineffizienten Nachtspeicherheizungen sparen Mieter im Endeffekt viel Geld.

Kosten und Kontrolle
Laut Stiftung Warentest ist bei der energetischen Sanierung eines üblichen Einfamilienhauses mit etwa 40.000 Euro an Kosten zu rechnen. Jedoch sind diese Kosten als langfristige Investition zu sehen, denn die Einsparungen allein bei den Heizkosten belaufen sich Berechnungen zufolge auf etwa 60.000 Euro für die nachfolgenden 20 Jahre. Überwacht wird die Einhaltung der EnEV 2009 durch die örtlichen Schornsteinfeger. Wird festgestellt, dass die Vorschriften missachtet wurden, drohen dem Hausbesitzer bis zu 50.000 Euro Geldbuße. Eigentümer und Bauherren sollten sich nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen eine schriftliche Unternehmererklärung von ihren Handwerkern geben lassen. Damit können sie den Nachweis führen, dass die aktuell gültigen Vorschriften nach der EnEV 2009 eingehalten wurden.

Staatliche Förderung
Wie bei vielen Energieprojekten hat die Bundesregierung auch für die EnEV 2009 zwei Förderprogramme ins Leben gerufen. Sie werden als „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ bezeichnet. Die Förderprogramme ermöglichen eine zinsgünstige Finanzierung durch Kredite der Staatsbank KfW.



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