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Stiftung Warentest: Garantieverlängerung für Elektrogeräte unnötig

Stiftung Warentest: Garantieverlängerung für Elektrogeräte unnötig29.10.2009, 18:23 Uhr

Immer öfter bieten Händler beim Kauf von Elektrogeräten eine Garantieverlängerung oder spezielle Versicherungen für Geräte an. Doch lohnen sie sich wirklich für den Kunden?Wie die Zeitschrift „Finanztest“ berichtet, sind diese Garantieverlängerung in den allermeisten Fällen unnötig und teuer. Die meisten Mängel an Produkten seien bereits in den ersten Monaten nach dem Kauf der Elektrogeräte zu verzeichnen. Da der Händler ohnehin für zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistung bieten muss, ist eine Verlängerung von Garantien nicht zu empfehlen.

Gewährleistungspflicht des Händlers
Einziger Haken bei der Gewährleistung vom Händler ist allerdings die Umkehr der Beweislast nach Ablauf von sechs Monaten. Ab dem siebten Monat kann der Verkäufer den Nachweis vom Kunden verlangen, dass der Mangel schon beim Kauf der Ware vorhanden war. Da dies oft nur schwierig zu beweisen ist, neigen viele Menschen dennoch zum Abschluss weiterer Garantien.

Freiwillige Herstellergarantien
Doch in den meisten Fällen besteht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ein Garantieanspruch an den Hersteller des Elektrogerätes. Zwar richtet sich eine Garantie immer nach den speziellen Bedingungen der Hersteller; diese sind aber in der Regel recht kundenfreundlich abgefasst und treten für fast alle Schäden ein, die der Kunde nicht selbst zu verantworten hat. Die Garantiezeiten der Hersteller sind nicht selten sogar länger als die gesetzliche Gewährleistung.

Versicherungen fast immer zu teuer
Darüber hinaus bieten manche Versicherungen spezielle Produkte an, um Elektrogeräte, Mobiltelefone und andere Haushaltsgegenstände zu versichern. Geworben wird mit der unkomplizierteren Abwicklung im Schadensfall. Doch aufgrund der hohen Beiträge lohnen sich solche Versicherungen im Vergleich zum Anschaffungspreis und dem Wertverlust eines Elektrogerätes nicht wirklich, zumal meist noch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler bestehen.



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