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Gas- und Strompreise: Mieter müssen Vermietern Auskunft über Verbrauch geben

Gas- und Strompreise: Mieter müssen Vermietern Auskunft über Verbrauch geben14.12.2009, 17:48 Uhr

Mieter können unter Umständen dazu verpflichtet sein, ihren Vermietern Auskunft über ihre Verbrauchskosten zu gebenWenn ein Vermieter die Absicht hat, einen Energiepass für das Gebäude ausstellen zu lassen, sind die Verbrauchsdaten für ihn von besonderem Interesse. Deswegen kann zu den Nebenpflichten der Mieter gehören, dass sie vollständige Auskunft über ihre Verbrauchskosten geben müssen. Dies gilt unter Umständen selbst dann, wenn die Mieter direkt mit ihrem jeweiligen Versorger abrechnen.

Bundesdatenschutzgesetz greift nicht
Der Deutsche Anwaltsverein in Berlin wies auf diesen Umstand unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe hin (Az.: 9 S 523/08). Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter eines Einfamilienhauses verlangt, dass der Mieter ihm die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom der vergangenen drei Jahre mitteilen sollte. Unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigerte der Mieter jedoch die Auskunft, weswegen der Fall vor Gericht ging. Die Richter des Landgerichts Karlsruhe stellten hierzu allerdings fest, dass Verbrauchsdaten für Gas und Strom keine persönlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes seien. Im Übrigen überwiege das Interesse des Vermieters, den Energiepass ausstellen zu lassen.

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Der Energiepass ist nicht nur für Vermieter von Interesse. Wer eine neue Wohnung mietet, sollte sich grundsätzlich den Energiepass zeigen lassen, um zu sehen, wie hoch der zu erwartende Energieverbrauch in der neuen Wohnung sein wird. Angesichts hoher Strompreise lassen sich so schon im Vorfeld Kosten sparen. Doch auch, wer in einer Wohnung schon längere Zeit wohnt, kann sich gegen hohe Strompreise wehren: Ein Strompreisvergleich im Internet hilft bei der Ermittlung der günstigsten Stromanbieter der Region. Verbraucherschützer rufen schon lange dazu auf; die jüngsten Strompreiserhöhungen sind Anlass für viele Verbraucher, jetzt einen Strompreisvergleich durchzuführen.



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