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Stromanbieter EWP verliert vor Gericht gegen Stromkunden
Stromanbieter EWP verliert vor Gericht gegen Stromkunden22.12.2009, 17:25 Uhr
Weil der Wechsel des Kunden durch den Stromanbieter verzögert wurde, muss dieser dem Verbraucher nun Schadensersatz zahlenStromanbieter verklagte KundenDer Verbraucher war ursprünglich Kunde bei FlexStrom gewesen und wollte zu TelDaFax wechseln. Durch einen Fehler bei Flexstrom wurde er aber einen Monat vor Vertragsablauf abgemeldet. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) sprang im Rahmen der gesetzlichen Pflichten als Grundversorger ein und versorgte den Kunden mit Strom. Doch nach Ablauf des Monats wollte EWP den Stromkunden nicht mehr aus der Lieferung entlassen und behauptete, der Mann müsse zunächst seinen Vertrag mit EWP kündigen und verklagte ihn.
Stromanbieterwechsel behindert
Das Amtsgericht Potsdam urteilte, dass die EWP hier im Unrecht war. Mit der ordnungsgemäßen Anmeldung des neuen Stromanbieters sei eine automatische Kündigung des eventuell bestehenden gesetzlichen Grund- oder Ersatzversorgungsvertrages verbunden. Eine weitere Kündigung sei nicht erforderlich. Die Richter nannten das Vorgehen von EWP schon fast rüde und verurteilten den Stromanbieter zum Ersatz der Mehrkosten, die dem Kunden durch die Verzögerung entstanden sind.
