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AKW-Laufzeitverlängerung rechtswidrig?
AKW-Laufzeitverlängerung rechtswidrig?29.01.2010, 16:49 Uhr
Ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorgestelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Laufzeitverlängerung möglicherweise rechtswidrig istLaufzeitverlängerung war KompromissDem Gutachten zufolge spielt die ungelöste Entsorgungsfrage eine Hauptrolle bei der Bewertung über die Rechtmäßigkeit der Laufzeitverlängerung. Es dürfe nicht mehr Atommüll erzeugt werden, als seinerzeit im Rahmen des Atomkonsens festgelegt wurde. Im Jahr 2001 einigten sich Politik und Stromanbieter auch deswegen auf die Restlaufzeiten, weil kein Endlager für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente zur Verfügung stand.
Druck der Stromanbieter
Der Atomkonsens sei eine Abwägung zwischen den Eigentumsrechten der Stromanbieter und den Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Bürger gewesen, so die DUH weiter. Wenn jetzt nur auf Druck der Stromanbieter eine Laufzeitverlängerung ohne Not beschlossen werde, verletze der Staat seine Schutzpflichten, da er die Produktion von weiterem Atommüll ohne Entsorgungsmöglichkeiten zuließe. Diesbezüglich verweist die DUH auch auf die gescheiterte Entsorgung von Abfällen im Endlager Asse.
