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Mieter haben Recht auf ausreichende Stromversorgung
Mieter haben Recht auf ausreichende Stromversorgung12.02.2010, 16:09 Uhr
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben Mieter einen Anspruch auf ausreichende Stromversorgung in ihrer WohnnungStabile Stromversorgung unbedingt erforderlichIm vorliegenden Fall hatte der Mieter die Zahlung verweigert, weil er die Stromversorgung der Wohnung für unzureichend hielt. Der Vermieter kündigte daraufhin den Vertrag und wollte einen Auszug des Mieters durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hat nun im Sinne des Mieters entschieden. In ihrem Urteil (Az. VIII ZR 343/08) stellten die Richter fest, dass ein Mieter einen grundsätzlichen Anspruch auf eine stabile und ausreichende Stromversorgung hat, die für den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts (z.B. Waschmaschine) oder mehrerer weiterer Geräte nötig ist.
Vereinbarungen im Mietvertrag maßgeblich
Der Formularmietvertrag, der in diesem Fall vorlag, ist die Basis für den Anspruch des Mieters auf die stabile Stromversorgung. Aus ihm geht hervor, dass der Mieter Haushaltsgeräte in seinen Räumen aufstellen darf, wenn es ausreichend Installationen dafür gibt und niemand belästigt wird. Mieter können also darauf pochen, dass ihre Stromversorgung nicht zusammenbricht, wenn sie ihre Waschmaschine oder andere Haushaltsgeräte betreiben.
