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Ökostrom soll besser vermarktet werden
Ökostrom soll besser vermarktet werden26.02.2010, 16:27 Uhr
Mit der neuen Ausführungsverordnung der Bundesnetzagentur zur Ausgleichsmechanismus Verordnung (AusglMechV) sollen die Regeln für die Vermarktung von Ökostrom neu festgelegt werdenÖkostrom soll in den Markt integriert werdenDer Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte dazu, dass die Ausführungsverordnung die Vermarktung der Strommengen an der Strombörse kosteneffizient und transparent gestalten werde. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die erneuerbaren Energien in das Marktgeschehen zu integrieren. Die seit dem 1. Januar 2010 gültige AusglMechV verpflichtet die Betreiber der Übertragungsnetze, den gesamten Ökostrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an der Strombörse zu verkaufen.
Stromanbieter müssen sich auf negative Strompreise einstellen
Da sich die Stromanbieter und Betreiber der Netze erst auf das neue Ökostrom-Vermarktungssystem nach dem EEG einstellen müssen, hat die AusglMechV für das laufende Jahr vorgesehen, dass der Ökostrom nicht zu jedem Strompreis an der Börse verkauft werden muss. In bestimmten Fällen dürfen Preislimits gesetzt werden, um einen Verkauf zu negativen Strompreisen zu vermeiden. Langfristig sieht die Bundesnetzagentur in negativen Strompreisen allerdings ein wichtiges Marktsignal für Stromanbieter und Verbraucher, dass Angebot und Nachfrage an die aktuelle Marktsituation angepasst werden müssen.
