Stromnachrichten
Gerichtsurteil: Wer höhere Strompreise akzeptiert, hat Pech
Mittwoch, 10. März 2010 um 15:57 Uhr
Bei einer Erhöhung der Strompreise sollten Verbraucher möglichst sofort Einspruch einlegen. Ansonsten müssen sie sich mit der Strompreiserhöhung abfinden
Höhere Strompreise vom Stromanbieter angekündigt
Das Landgericht Lüneburg hat am Mittwoch das Urteil über eine Sammelklage gegen den Stromanbieter E.ON-Avacon gefällt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klage erfolglos bleibt. Wenn Stromkunden die höheren Strompreise zunächst ohne Widerspruch zahlen, können sie nicht später eine Rückzahlung von ihrem Stromanbieter verlangen. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre ursprünglichen Lieferverträge mit dem Stromanbieter keine Strompreiserhöhung vorsahen. Das Gericht billigte dem Stromanbieter allerdings zu, diese Verträge einseitig kündigen zu dürfen. Nach der schriftlichen Ankündigung über die Erhöhung der Strompreise hatten die Kläger dies zunächst nicht beanstandet. Durch den unveränderten Bezug des Stroms sei somit ein neuer Vertrag mit dem Stromanbieter zustande gekommen, so das Gericht.
Strompreiserhöhung sofort widersprechen
Dieses Urteil zeigt, dass Stromkunden im Falle einer Strompreiserhöhung schnell reagieren und umgehend ihr Sonderkündigungsrecht ausüben sollten, wenn sie zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln möchten. Hilfreich dabei ist ein Strompreisvergleich im Internet, der einen Überblick über die günstigsten Strompreise verschafft.
(c) Redaktion Stromsparer.de

