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Stromanbieter darf Leitung über Privatgrundstück führen
Stromanbieter darf Leitung über Privatgrundstück führen03.05.2010, 17:25 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil im Streit zwischen den Eigentümern eines Privatgrundstücks und dem örtlichen Stromversorger gefälltKläger verlieren gegen StromanbieterDie Eigentümer aus Mecklenburg-Vorpommern hatten dagegen geklagt, dass ein 20 Meter langes Versorgungskabel vom örtlichen Stromanbieter über ihr Grundstück geführt wurde. Die Stromleitung verlief neben der Straße. Die Kläger wollten erreichen, dass der Versorger das Stromkabel über den öffentlichen Grund und Boden verlegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun auch in letzter Instanz diese Klage abgewiesen. Eigentümer müssen demnach dulden, dass Stromanbieter Versorgungskabel auf ihrem Grundstück verlegen.
Rechtssicherheit für Stromanbieter
Die Stromanbieter dürften dieses Urteil sehr begrüßen, da es grundsätzliche Bedeutung hat. Somit müssen sie keine vergleichbaren Klagen mehr fürchten, die bei der Verlegung von Stromleitungen für Verzögerungen sorgen könnten. Besonders Leitungen, die für die örtliche Grundversorgung von Bedeutung sind, können oft nicht verlegt werden, ohne private Grundstücke zu tangieren.
