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Stromausfall wegen Hausverwaltung: Anspruch auf Schadensersatz

Stromausfall wegen Hausverwaltung: Anspruch auf Schadensersatz21.05.2010, 16:41 Uhr

Wenn die Hausverwaltung einen Fehler macht und dem Mieter daraufhin der Strom abgestellt wird, hat dieser Anspruch auf SchadensersatzMieter bemerkte Stromausfall nicht
Das Amtsgericht München entschied bei der Klage auf Schadensersatz zugunsten des Mieters. Geklagt hatte er gegen die Hausverwaltung, die irrtümlich dem Stromanbieter einen Mieterwechsel in der betreffenden Wohnung mitgeteilt hatte. Der Versorger hatte daraufhin den Strom für die Wohnung abgestellt. Da der Mieter zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war, fiel der Stromausfall nicht sofort auf, so dass der Inhalt von Kühlschrank und Gefriertruhe bei seiner Rückkehr verdorben war.

Stromanbieter hatte nachgefragt
Das Gericht vertrat in seiner Urteilsbegründung die Ansicht, dass die Hausverwaltung den Stromausfall zu verantworten habe. Zudem hatte sie eine entsprechende Rückfrage des Stromanbieters auch noch bestätigt. Damit habe die Hausverwaltung eindeutig die Ursache für den Stromausfall gesetzt und sei demnach zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings gelte dies nur für die verdorbenen Lebensmittel sowie die durch Schimmel und Geruch notwendig gewordene Reinigung der Geräte. Der Mieter hatte eigentlich auf den Ersatz neuer Geräte geklagt. Nach Ansicht des Gerichts sei eine Reinigung aber problemlos möglich.



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