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Laufzeitverlängerung: Bundesrat muss laut Gutachten zustimmen

Laufzeitverlängerung: Bundesrat muss laut Gutachten zustimmen03.06.2010, 16:44 Uhr

Hans-Jürgen Papier (Expräsident des Bundesverfassungsgerichts) zufolge ist eine Laufzeitverlängerung ohne den Bundesrat nicht möglichExpräsident des Verfassungsgerichts erstellt Gutachten
Das Gutachten, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts für das Bundesumweltministerium erstellt hat, kommt laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke nicht ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzen kann. Eine Stellungnahme zu den Berichten seitens des Bundesumweltministers Röttgen gab es bisher noch nicht. Bekannt ist jedoch, dass der Minister selbst die Beteiligung des Bundesrats für notwendig hält. Nach der NRW-Wahl hatten andere Politiker der Union die Ansicht vertreten, dass die Laufzeiten auch ohne Zustimmung des Bundesrats verlängert werden könnten.

Neuer Bundespräsident könnte wichtige Rolle spielen
Auch der überraschende Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler könnte die Entscheidung über die Laufzeitverlängerung beeinflussen. Vor dem Rücktritt hatte es Stimmen gegeben, die vor einer Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat warnten, da der Bundespräsident einem solchen Gesetz je nach persönlicher Einschätzung auch die Unterschrift verweigern könnte. Köhler hatte in der Vergangenheit mehrere Gesetze aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus nicht unterschrieben. Bei der Wahl eines möglichen Kandidaten für die Nachfolge des Bundespräsidenten dürfte daher auch dessen Einstellung zur Laufzeitverlängerung eine Rolle spielen.



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