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Stromanbieter drohen mit Klage gegen Atomsteuer
Stromanbieter drohen mit Klage gegen Atomsteuer21.06.2010, 14:56 Uhr
Die vier großen Stromkonzerne wollen die geplante Brennelementesteuer nicht einfach hinnehmen. Notfalls wollen sie vor Gericht ziehen, um sie zu verhindernRechtliche Bedenken der StromanbieterWie verschiedene Zeitungen und Presseagenturen berichten, wollen die vier großen Energiekonzerne EON, EnBW, RWE und Vattenfall auch rechtliche Schritte gegen die von der Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets beschlossene Atomsteuer prüfen. Die Stromanbieter hätten sowohl Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit als auch bezüglich des Europarechts, so die Süddeutsche Zeitung. Eines der Argumente lautet sogar, dass die Atomsteuer mit dem Atomausstiegsgesetz nicht vereinbar sei, da die damalige rot-grüne Bundesregierung vereinbart habe, die Stromanbieter nicht zusätzlich steuerlich zu belasten. Die Bundesregierung betonte inzwischen, dass sie einer rechtlichen Prüfung mit Gelassenheit entgegensehe, da diese Fragen gründlich geprüft worden seien. Im Übrigen handele es sich bei besagter Vereinbarung um eine politische und keine rechtlich bindende Verabredung der ehemaligen rot-grünen Regierung.
Regierung: Keine übermäßige Benachteiligung der Stromanbieter
Eine übermäßige Benachteiligung der Atomkonzerne könne nicht erkannt werden, so die Bundesregierung weiter. Auch der Bundeswirtschaftsminister Brüderle (FDP) zeigte sich bei einem TV-Interview in der ARD von den Klageankündigungen der Stromanbieter wenig beeindruckt. Am Mittwoch will sich Bundeskanzlerin Merkel (CDU) mit Vertretern der Energiekonzerne treffen. Dabei wird das Thema Atomsteuer wohl relativ weit oben auf der Liste stehen. Der Chef von EnBW, Villis, erklärte ebenfalls in der ARD, dass die Stromanbieter von der Absicht überrascht wurden, eine Brennelementesteuer einzuführen, da man durchaus bereit sei, einen Großteil der Gewinne aus einer Laufzeitverlängerung abzuführen. Ferner verweisen die Energiekonzerne auf die europäischen Richtlinien, die eine einseitige Benachteiligung der Atomenergie ausdrücklich untersagten.
