Bis zu 600 Euro sparen!
Jetzt Stromanbieter vergleichen.
Völlig kostenlos und unverbindlich!
Völlig kostenlos und unverbindlich!
Strompreisrechner
Mit einem Strompreisvergleich bares Geld sparen
» zurück zur Startseite
Bundesnetzagentur legt Standards für intelligente Stromzähler fest
Bundesnetzagentur legt Standards für intelligente Stromzähler fest02.07.2010, 14:49 Uhr
Mit einem Positionspapier hat die Bundesnetzagentur Mindestanforderungen für intelligente Stromzähler benannt, die fortan als Auslegungshilfe für die Energieversorger dienen sollenEinheitliche Regeln für intelligente StromzählerBereits seit Beginn des Jahres müssen in Neubauten und renovierten Altbauten die sogenannten intelligenten Stromzähler eingebaut werden. Davon verspricht sich der Gesetzgeber einen besseren Wettbewerb und Vorteile für den Verbraucher beim Stromsparen. Bisher gibt es aber keine gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an diese Geräte, die eine bessere Übersicht über die Nutzungszeiten und den anfallenden Energieverbrauch bringen sollen. Die Bundesnetzagentur will mit ihrem Positionspapier nun eine Hilfe bieten, bis eine gesetzliche Regelung existiert.
Stromzähler sollen über bestimmte Funktionen verfügen
In ihren Mindestanforderungen hat die Bundesnetzagentur beispielsweise festgelegt, dass intelligente Stromzähler den Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) anzeigen sollen. Aufgrund der aufwändigen Umrechnung wird bei Gaszählern eine Darstellung in Kubikmetern (m³) akzeptiert. Für eine schnelle Übersicht soll der Verbraucher in der Lage sein, den jeweiligen Tages-, Wochen- und Monatsverbrauch abzurufen. Dabei soll eine Einteilung in mehrere Zeitabschnitte möglich sein, mindestens aber für Tag und Nacht. Zudem sollen die intelligenten Stromzählern vom Verbraucher oder einem Dritten elektronisch ausgelesen werden können. Der Anschluss eines sogenannten Home Displays, das vom Stromzähler getrennt betrieben wird, sollte ebenfalls möglich sein.
Detaillierte Informationen und ein Download des Positionspapiers finden sich auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de
