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Laut Gutachten rechtliche Probleme bei zusätzlicher Atom-Abgabe
Laut Gutachten rechtliche Probleme bei zusätzlicher Atom-Abgabe21.07.2010, 15:57 Uhr
Neben der geplanten Atomsteuer will die Bundesregierung auch eine Abgabe zur Abschöpfung der Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung einführen, um damit die erneuerbaren Energien zu fördernErneuerbare Energien dürfen nicht durch Atom-Abgabe gefördert werdenSpeziell der Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien sei laut dem Gutachten des Deutschen Bundestags rechtlich problematisch. Das Geld müsse vielmehr zweckgebunden in die Sicherheit der Atomkraftwerke investiert werden. Anders sieht es bei der Brennelemente-Steuer aus. Sie könnte im vollen Umfang dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Rechtliche Probleme seien hier nicht zu befürchten, so das Gutachten weiter. Die Bundesregierung will mit der sogenannten Atomsteuer den Bundeshaushalt sanieren, während die angedachte Atom-Abgabe die erneuerbaren Energien fördern soll.
Bundesratsbeteiligung wieder ein Thema
Die rechtlichen Probleme ergeben sich dem Gutachten zufolge aus dem Koppelungsverbot. Sollte wie geplant ein Fonds eingerichtet werden, in den die Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung fließen, müsste dieses Geld in sachlichem Zusammenhang mit der Atomkraft oder deren direkter Folgen stehen. Außerdem könnte eine Verteilung von Geldern aus dem Fonds an die Bundesländer problematisch werden, denn in diesem Fall wäre eine Bundesratsbeteiligung an der Laufzeitverlängerung nicht mehr zu umgehen. Gerade dies wäre für die Bundesregierung aber aufgrund des Verlustes der Bundesratsmehrheit nach der NRW-Wahl ungünstig.
