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Bundesnetzagentur will Ausnahmen für Ökostrom bei negativen Strompreisen
Bundesnetzagentur will Ausnahmen für Ökostrom bei negativen Strompreisen26.07.2010, 16:09 Uhr
Seit Februar sorgt eine Ausnahmeregelung der Bundesnetzagentur dafür, dass negative Strompreise an der Strombörse für erneuerbare Energien nicht die EEG-Umlage zusätzlich erhöhen. Diese Regelung soll nun verlängert werdenNegative Strompreise bei ÜberangebotNegative Strompreise treten dann auf, wenn durch bestimmte Wetterlagen (z.B. Sturm) ein Überangebot an erneuerbaren Energien im Stromnetz vorhanden ist. Da der Strom nicht gespeichert werden kann, müssen die Stromanbieter den Strom dann an der Strombörse zu extrem niedrigen Preisen anbieten, damit er überhaupt abgenommen wird. Manchmal reicht aber auch das nicht und es muss sogar dafür gezahlt werden, dass man den Strom los wird. Diese negativen Strompreise belasten jedoch die Verbraucher, da die Zusatzkosten über die EEG-Umlage von den Stromanbietern an die Endkunden weitergegeben werden.
Stromanbieter können Preislimit setzen
Um diese Situation zu entschärfen, hat die Bundesnetzagentur im Februar eine Ausnahmeregelung getroffen, die es den Stromanbietern ermöglicht, Ökostrom nicht zu jedem Strompreis an der Strombörse verkaufen zu müssen, in dem sie bestimmte Preislimits setzen können. Die bis Ende 2010 befristete Regelung soll nun verlängert werden. Grundsätzlich hat die Bundesnetzagentur aber keine Einwände gegen negative Strompreise, so lange sie mit einem rationalen Marktverhalten zu erklären sind. Bis zum 16. August können die Stromanbieter nun eine Stellungnahme abgeben. Erst danach will die Bundesnetzagentur über eine Verlängerung der Maßnahme entscheiden.
