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Justizministerin: Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat rechtens

Justizministerin: Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat rechtens24.09.2010, 15:19 Uhr

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Rechtsauffassung der Bundesregierung über die Nichtbeteiligung des Bundesrats verteidigtZustimmung bei „moderater Laufzeitverlängerung" nicht nötig?
Dem „Hamburger Abendblatt“ gegenüber erklärte die Justizministerin, dass sie die Einschätzung der Bundesregierung über die Rechtmäßigkeit der Laufzeitverlängerung ohne Bundesratsbeteiligung für juristisch tragfähig halte. Sie zog Parallelen zum Luftsicherheitsgesetz, wo das Bundesverfassungsgericht Kriterien festgelegt habe, ab wann eine Zustimmung des Bundesrats bei einer Veränderung der Auftragsverwaltung des Bundes notwendig sei. Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich davon überzeugt, dass dies bei einer „moderaten Laufzeitverlängerung nicht nötig" sei, wie sie die Bundesregierung beschlossen habe. Zudem habe auch die rot-grüne Regierung seinerzeit keine Zustimmung zum Atomausstieg eingeholt.

Verfassungsrechtler haben Bedenken gegen Laufzeitverlängerung
Bezüglich der Kritik namhafter Verfassungsrechtler sagte die Ministerin, dass es höchst unterschiedliche Gutachten zum Thema Laufzeitverlängerung gebe. Unter anderem hatte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, Bedenken gegen längere Atomlaufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrates angemeldet. Die Aussagen der Bundesjustizministerin dürften die Opposition allerdings kaum davon abhalten, gegen die Laufzeitverlängerung gerichtlich vorzugehen, so dass die endgültige Klärung einer politischen Frage einmal mehr in den Händen der Verfassungsrichter liegt.



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