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Nachtspeicheröfen: Stromanbieter erstatten Geld zurück
Nachtspeicheröfen: Stromanbieter erstatten Geld zurück30.09.2010, 14:50 Uhr
Um die Verhängung von Bußgeldern durch das Bundeskartellamt zu verhindern, wollen 13 Stromanbieter ihren Kunden nun zu viel gezahlte Gelder erstattenStrompreise für Heizstrom oft zu hochDer Markt für Heizstrom ist für das Kartellamt ein eigener Bereich, der besondere Beachtung verdient. Hauptsächlich wird solcher Heizstrom für Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen genutzt. Anders als beim normalen Strommarkt gibt es für lokale Stromanbieter in diesem Bereich selten Konkurrenz, weil Zugangsbeschränkungen den Wettbewerb behindern. Somit können Kunden nicht so einfach zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Kein Wunder, dass hinsichtlich der Strompreise der Missbrauch dieser Marktsituation leicht möglich ist.
Stromanbieter sichern mehr Transparenz zu
Schon 2009 leitete das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren ein, um zu überprüfen, ob die Stromanbieter ihr quasi vorhandenes Monopol beim Heizstrom ausnutzen. Um die Zahlung von hohen Bußgeldern zu verhindern, haben 13 Stromanbieter nun eingewilligt, ihren Kunden insgesamt 27,3 Millionen Euro zu erstatten und verschiedene Forderungen zur Transparenz der Strompreise zu erfüllen. Damit stellt das Kartellamt das Verfahren ohne weitere Folgen ein. Für die betroffenen Stromkunden bedeutet dies, dass ihre Versorger die jeweilige Erstattung in Form von Gutschriften mit der nächsten Stromrechnung vornehmen. Die Regelung betrifft beispielsweise Heizstromkunden von RWE Rhein-Ruhr AG, enviaM, Süwag Energie AG oder auch das Überlandwerk Fulda AG.
Ob Ihr Stromanbieter dabei ist, können Sie hier erfahren:
Webauftritt des Bundeskartellamts im Internet.
