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Laufzeitverlängerung verstößt möglicherweise gegen EU-Recht
Laufzeitverlängerung verstößt möglicherweise gegen EU-Recht08.10.2010, 14:36 Uhr
Die Grünen im EU-Parlament vertreten die Ansicht, dass die Laufzeitverlängerung in Deutschland gegen das strenge Wettbewerbsrecht innerhalb der Europäischen Union verstößtGrüne: Große Stromanbieter werden unfair begünstigtDie Fraktionschefin der Grünen im europäischen Parlament, Rebecca Harms, vertrat am Donnerstag die Ansicht, dass die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in Deutschland nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sei. Die Vereinbarung stelle eine unfaire Begünstigung der großen Stromanbieter dar, die durch die längeren Atomlaufzeiten einen enormen Vorteil gegenüber anderen Energieversorgern hätten. Zudem werde die Marktmacht der Atomkonzerne zementiert und der Wettbewerb auf dem Strommarkt entsprechend behindert, sagte Harms.
Laufzeitverlängerung weder energiepolitisch noch juristisch vertretbar
Die großen Stromanbieter bekämen durch die Abmachung mit der Bundesregierung über die Laufzeitverlängerung bis zu 150 Milliarden Euro geschenkt, was weder energiepolitisch noch juristisch vertretbar sei, so die Grünen weiter. Stromanbieter, die ihren Strom durch regenerative Energiequellen erzeugten, hätten einen erheblich schlechteren Zugang zum Markt. Harms forderte die EU-Kommission dazu auf, die deutsche Vereinbarung über die Laufzeitverlängerung dringend und ernsthaft auf Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht zu prüfen. In den vergangenen Wochen war ähnliche Kritik auch von kleineren Stromanbietern und Stadtwerken gekommen, die sich durch die Laufzeitverlängerung erheblich benachteiligt sehen.
