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Stromanbieter Flexstrom widerspricht Stiftung Warentest

Stromanbieter Flexstrom widerspricht Stiftung Warentest12.10.2010, 19:00 Uhr

FlexStrom hat die Darstellung der Stiftung Warentest bezüglich eines Gerichtsurteil über ein Werbebanner des Energieanbieters zurückgewiesenStromanbieter: Klage größtenteils abgewiesen
Der Leiter der Unternehmenskommunikation von FlexStrom, Dirk Hempel, erklärte bezüglich der Berichterstattung über das Gerichtsurteil gegen den Stromanbieter, dass die Darstellung von Stiftung Warentest sich nicht mit dem tatsächlichen Urteil decke. So habe das Gericht lediglich angemerkt, dass bei der Werbung als „Testsieger“ eine Quellenangabe erfolgen müsse und nicht etwa eine „Täuschung“ erkannt. Flexstrom werde daher weiter mit „Testsieger“ werben, so der Stromanbieter. Zudem sei die Klage in weiteren Teilen durch das Berliner Kammergericht abgewiesen worden (Az. 5 U 30/09 ).

Klage nicht durch Stiftung Warentest erhoben
Weiterhin hatte Stromsparer.de irrtümlich gemeldet, dass der Stromanbieter von der Stiftung Warentest verklagt worden sei. Die Klage war jedoch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände eingereicht worden.



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