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Laufzeitverlängerung: Wird Bundespräsident Wulff das Atomgesetz unterzeichnen?
Laufzeitverlängerung: Wird Bundespräsident Wulff das Atomgesetz unterzeichnen?04.11.2010, 13:04 Uhr
Nachdem Bundestagspräsident Lammert (CDU) das Zustandekommen der Laufzeitverlängerung kritisiert hat, verlangt die Opposition vom Bundespräsidenten, seine Zustimmung zu verweigernBundespräsident muss Laufzeitverlängerung absegnenDer Bundespräsident muss Gesetze unterzeichnen, damit sie in Kraft treten können. Dies gilt natürlich auch für die Atomgesetze, welche die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke festschreiben sollen. Die Diskussion um die Zustimmungspflicht des Bundesrates und die Kritik auch aus Reihen der Regierungskoalition führt nun zu der Frage, wie sich Bundespräsident Wulff verhalten wird, wenn ihm das Gesetz zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Opposition hat eine eindeutige Meinung: Da Wulff sich als Ministerpräsident von Niedersachsen noch für eine Zustimmungspflicht des Bundesrats ausgesprochen hatte, könne er diese Meinung als Bundespräsident ja nicht einfach wieder abgeben, Zu diesem Schluss kommen jedenfalls SPD und Grüne.
Muss der Bundesrat der Laufzeitverlängerung zustimmen oder nicht?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine Zustimmung des Bundesrates zur Laufzeitverlängerung. Auch habe sie den Bundestag nicht unter Druck gesetzt, wie Bundeskanzlerin Merkel (CDU) im Hinblick auf die Kritik von Bundestagspräsident Lammert erklärte. Die Regierung stützt ihre Position auf Einschätzungen der zuständigen Ministerien. Sie vertreten die Ansicht, dass beim Zustandekommen des Atomausstiegs 2002 die Länderkammer nicht gefragt worden sei, weswegen auch die Laufzeitverlängerung nicht dort behandelt werden müsse. Dem widersprechen Experten der Opposition, aber auch unabhängige Juristen. Eine endgültige Entscheidung wird vermutlich das Bundesverfassungsgericht treffen müssen, das von der Opposition angerufen werden wird.
