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Bundesnetzagentur auch für Strompreise bei der Bahn zuständig
Bundesnetzagentur auch für Strompreise bei der Bahn zuständig11.11.2010, 13:55 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Bundesnetzagentur auch für die Regulierung der Strompreise im Bahnstromnetz zuständig istStrompreise für Durchleitung müssen genehmigt werdenWie die DB Energie erklärte, sei damit eine entsprechende Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf gescheitert, der ebenfalls die Bundesnetzagentur als zuständig für das Bahnstromnetz sieht. Damit haben die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass das Energiewirtschaftsgesetz auch für das Bahnstromnetz gilt. Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung war ein Streit darüber, ob die DB Energie bei der Bundesnetzagentur Anträge auf Genehmigung ihrer Strom-Durchleitungspreise für konkurrierende private Bahnunternehmen einreichen muss oder nicht. Dies erleichtert es der privaten Konkurrenz der Bahn, den Strom auch von fremden Stromanbietern zu beziehen.
Bahn muss Bundesnetzagentur Kosten plausibel nachweisen
Demnach muss die DB Energie in Zukunft bei der Bundesnetzagentur nachweisen, dass die Strompreise für die Durchleitung der Energie für ihre private Konkurrenz angemessen sind. Durch die erforderliche Umstellung der entsprechenden Computersysteme könnte es nach Aussage der DB Energie zukünftig Auswirkungen auf die Netzentgelte geben, mit denen die Kosten für die Nutzung der bahneigenen Gleise durch private Unternehmen geregelt werden. Langfristig könnte dies Verbraucherschützern zufolge bedeuten, dass die Endverbraucher höhere Preise bei den privaten Bahnunternehmen zu zahlen haben.
