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Laufzeitverlängerung: Gutachten verneint Zustimmungspflicht des Bundesrats

Laufzeitverlängerung: Gutachten verneint Zustimmungspflicht des Bundesrats23.11.2010, 12:44 Uhr

Ein neues juristisches Gutachten stärkt der Bundesregierung offenbar den Rücken. Demnach muss der Bundesrat nicht gefragt werden, ob die Atomlaufzeiten verlängert werdenGutachten berücksichtigt Gesetzestexte zur Laufzeitverlängerung
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat im Auftrag der baden-württembergischen Umweltministerin Gönner (CDU) ein rechtliches Gutachten erstellt, das sich mit der Frage beschäftigt, ob der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung zustimmen muss. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins FOCUS berücksichtigte Degenhart dabei die konkreten Gesetzestexte. Andere Gutachten zu der Thematik hatten sich bislang immer nur mit den Entwürfen für die Laufzeitverlängerung beschäftigt. Das Ergebnis scheint eindeutig: Dem Gutachten zufolge muss der Bundesrat bei einer Laufzeitverlängerung nicht gefragt werden.

Bundesrat wurde auch bei Atomausstieg nicht gefragt
Eine Begründung für diese Ansicht ist Degenhart zufolge die Tatsache, dass das Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Koalition seinerzeit ebenfalls nicht dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wurde. Durch die unbefristete Gültigkeit des Atomgesetzes könne die Laufzeitverlängerung außerdem nicht als ein Neuerlass gesehen werden. Das Gutachten wird jedoch den Bundesrat voraussichtlich nicht davon abhalten, auf seiner Sitzung am kommenden Freitag den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Opposition hatte der Bundesregierung angedroht, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats kommen.



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