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Atomsteuer kann in Kraft treten: Bundesrat billigt Atomgesetze

Atomsteuer kann in Kraft treten: Bundesrat billigt Atomgesetze26.11.2010, 14:13 Uhr

Laufzeitverlängerung, Atomgesetze und die Atomsteuer werden vom Bundesrat nicht blockiert und können im Januar 2011 in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie unterzeichnetBundesrat ruft Vermittlungsausschuss nicht an
Im Bundesrat fand sich am Freitag keine absolute Mehrheit, die für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses erforderlich gewesen wäre, um das Inkrafttreten der Atomgesetze zu verzögern. Noch gestern hatten selbst unionsregierte Länder ihre Bedenken gegen die Brennelementesteuer geäußert. Sie befürchten Einnahmeausfälle, weil die Stromanbieter die Kosten für die Atomsteuer steuerlich geltend machen können. Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte gestern dazu, dass es in Ordnung sei, dass der Bund die Zusatzgewinne der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke abschöpfe. Nicht in Ordnung sei jedoch, dass die dadurch möglichen Steuerausfälle nur zu Lasten der Länder gingen.

Laufzeitverlängerung bleibt juristisch umstritten
Heute spielten diese Bedenken offenbar keine Rolle mehr, denn der Bundesrat hat die Atomgesetze nicht verzögert. Die Laufzeitverlängerung und die Atomsteuer können also wie von der Bundesregierung geplant am 1.1.2011 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass Bundespräsident Wulff die Gesetze unterschreibt. Hier könnte es noch verfassungsrechtliche Bedenken geben, denn die Opposition und einige namhafte juristische Experten halten eine explizite Zustimmung des Bundesrats bei der Laufzeitverlängerung für zwingend notwendig. Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht, weswegen zumindest diese Frage wohl erst vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig geklärt werden wird.



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