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Stromanbieter FlexStrom darf Strompreise nicht mehr versteckt erhöhen
Stromanbieter FlexStrom darf Strompreise nicht mehr versteckt erhöhen02.12.2010, 13:59 Uhr
Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet auf ihrer Webseite, dass FlexStrom eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, die versteckte Strompreiserhöhungen verhindern sollWerbeflyer informierte über höhere StrompreiseGrund für das Einschreiten der Verbraucherschützer war ein Flyer, der vom Stromanbieter an Kunden verschickt wurde. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sah dieser Flyer nach Werbung aus. Erst bei genauerem Hinsehen wurde klar, dass er auch Informationen über eine Erhöhung der Strompreise enthielt. Da Kunden nach Bekanntgabe einer Strompreiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ihr Sonderkündigungsrecht ausüben müssen, befürchtete die Verbraucherzentrale, dass viele Kunden die Mitteilung als Werbung einstufen würden und die Kündigungsfrist verstreichen ließen.
Stromanbieter unterzeichnet Unterlassungserklärung
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Webseite mitteilt, habe der Stromanbieter FlexStrom sich in einer Unterlassungserklärung verbindlich verpflichtet, zukünftig diese Form der Mitteilung über eine Erhöhung der Strompreise zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohe eine Vertragsstrafe, die dann vom Gericht festzusetzen sei, so die Verbraucherschützer weiter. Der genaue Wortlaut der Unterlassungserklärung kann auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale Hamburg nachgelesen werden.
