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Laufzeitverlängerung tritt zum 1. Januar in Kraft
Laufzeitverlängerung tritt zum 1. Januar in Kraft09.12.2010, 15:32 Uhr
Nachdem Bundespräsident Wulff die Atomgesetze unterzeichnet hat, können sie wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wenn es nach der Opposition gehtLaufzeitverlängerung bis 2035Mit der Unterschrift unter die Atomgesetze hat Bundespräsident Wulff das erwartete Echo erzeugt. Während das Regierungslager die Entscheidung begrüßt, hat die Opposition erklärt, ihren angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht nun Wirklichkeit werden zu lassen. Sie halten das Zustandekommen der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ohne Beteiligung des Bundesrats nicht für verfassungsgemäß. Der Bundespräsident ließ über sein Amt erklären, dass er diese Einschätzung nach eingehender Prüfung nicht teile und daher die Unterschrift unter die Gesetze geleistet habe. Damit können zum 1. Januar die Bestimmungen in Kraft treten, die eine durchschnittliche Laufzeitverlängerung von 12 Jahren für die deutschen Atomkraftwerke bringen. Konkret bedeutet dies, dass der letzte Atommeiler erst im Jahr 2035 vom Netz gehen würde.
Auch Atomsteuer für Stromanbieter tritt in Kraft
Die Stromanbieter freuen sich zwar über die Laufzeitverlängerung, sehen jedoch den damit verbundenen Kosten mit gemischten Gefühlen entgegen. So tritt mit den neuen Atomgesetzen auch die sogenannte Atomsteuer auf Brennelemente in Kraft. Die Strompreise werden daher auch nicht durch die Laufzeitverlängerung sinken, wie deren Befürworter immer argumentiert hatten. Die SPD-geführten Bundesländer wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht die Laufzeitverlängerung zu Fall bringen. Sie halten eine Beteiligung der Länderkammer für zwingend notwendig, während die Bundesregierung dies verneint. Im Bundesrat hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit.
