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Laufzeitverlängerung: Klage frühestens im Februar
Laufzeitverlängerung: Klage frühestens im Februar10.12.2010, 16:01 Uhr
Eine schnelle Klageerhebung vor dem Bundesverfassungsgericht wird es offenbar nicht geben: Die Opposition bereitet derzeit die Klageschriften vor, was aber mindestens bis Februar dauern sollLänder und Bundestagsabgeordnete klagen gegen LaufzeitverlängerungNach der Unterzeichnung der Atomgesetze durch Bundespräsident Christian Wulff haben die SPD-geführten Bundesländer angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Laufzeitverlängerung zu klagen. Auch die Opposition im Bundestag will sich mit einer Normenkontrollklage anschließen. Mit einer Fertigstellung der erforderlichen Klageschriften wird nach Angaben der Bundestagsfraktion der Grünen aber nicht vor Februar gerechnet.
Atomgesetze können vorläufig in Kraft treten
Hintergrund der Klage gegen die Laufzeitverlängerung ist die Ansicht der Opposition, dass die Bundesregierung den Bundesrat an der Entscheidung hätte beteiligen müssen. In der Länderkammer verfügt die schwarz-gelbe Koalition allerdings seit der NRW-Wahl nicht mehr über eine Mehrheit. Verschiedene Rechtsgutachten beider Seiten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, weswegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung erwartet wird. Vorerst können die Atomgesetze, die neben der Laufzeitverlängerung auch andere Dinge wie die Einführung der Brennelementesteuer regeln, wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.
