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Bundesnetzagentur begrenzt negative Strompreise an der Strombörse
Bundesnetzagentur begrenzt negative Strompreise an der Strombörse15.12.2010, 16:57 Uhr
Bei einem Überangebot von Ökostrom kann es vorkommen, dass Stromanbieter an der Strombörse dafür zahlen müssen, dass andere den Strom überhaupt abnehmen. Solche negativen Strompreise sollen zukünftig begrenzt werdenÜberschuss an Ökostrom produziert negative StrompreiseWenn der Wind besonders stark bläst, aber gleichzeitig keine große Nachfrage besteht, kommt es bei der Produktion von Ökostrom bisweilen zu einem Überangebot. Da die Netzbetreiber den überschüssigen Strom aber dennoch irgendwo loswerden müssen, zahlen sie manchmal sogar dafür, dass beispielsweise ausländische Stromanbieter den Ökostrom übernehmen. In diesem Fall sinken die Strompreise an der Strombörse in negative Bereiche. Die Bundesnetzagentur will nun die maximale Bandbreite der negativen Strompreise auf einen Betrag zwischen minus 150 und minus 350 Euro begrenzen. Wie der Chef der Behörde, Matthias Kurth, der Financial Times Deutschland sagte, soll die Maßnahme die Möglichkeiten zur Spekulation verringern.
Strompreise für Verbraucher sinken nicht
Verbraucher profitieren nicht davon, wenn negative Strompreise gezahlt werden, denn gleichzeitig wird durch den Ökostrom die EEG-Umlage in die Höhe getrieben, welche wiederum von den Kunden über die Stromrechnung bezahlt wird. Ein komplettes Verbot negativer Strompreise will die Bundesnetzagentur aber nicht verhängen, da sie die Investitionsanreize für den Bau dringend benötigter Stromspeicher nicht unterdrücken möchte. Kommt der Bau von Speichereinrichtungen nämlich billiger als das Zahlen von negativen Strompreisen, könne so mancher Stromanbieter dazu übergehen, seine Speicherkapazitäten für Ökostrom zu erweitern.
