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Brunsbüttel: Benötigt Stromanbieter Vattenfall neue Betriebsgenehmigung?

Brunsbüttel: Benötigt Stromanbieter Vattenfall neue Betriebsgenehmigung?20.12.2010, 15:42 Uhr

Ein Rechtsgutachten kommt zu einem möglicherweise sehr ärgerlichen Ergebnis für den Betreiber des Atomkraftwerks Brunsbüttel: Durch den dreijährigen Stillstand könnte die Betriebsgenehmigung erloschen seinAtomkraftwerk Brunsbüttel steht seit 2007 still
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, wurde die Umweltrecht-Expertin Corneila Ziehm von der Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein mit der Erstellung eines Rechtsgutachten zum Betrieb des Atomkraftwerks Brunsbüttel beauftragt. Sie kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Stromanbieter Vattenfall möglicherweise eine neue Betriebsgenehmigung für den Reaktor benötigt. Ziehm beruft sich dabei auf eine Regelung im Immisionsschutzgesetz, demzufolge bei Industrieanlagen nach einem Stillstand von mehr als drei Jahren die Betriebsgenehmigung erlischt. Das Atomkraftwerk Brunsbüttel steht seit einer Panne im Jahr 2007 still.

Stromanbieter weist Rechtsgutachten zurück
Eine Sprecherin des Betreibers Vattenfall hat das Rechtsgutachten indes zurückgewiesen. Auch ein Stillstand sei ein bestimmungsgemäßer Betrieb. Für Atomkraftwerke gelte zudem das Atomrecht, so der Stromanbieter. Genau hier liegt der Knackpunkt: Im Atomgesetz sollte es ursprünglich eine Regelung bezüglich des Stillstands von Anlagen geben, die der im Bundesimmisionsschutzgesetz entspricht. Diese Regelung wurde aber bis heute nie getroffen, weswegen nach Ansicht von Expertin Ziehm automatisch das Industrieanlagen-Recht für das Atomkraftwerk in Brunsbüttel gelte. Die Atomaufsicht in Kiel will die offizielle Vorlage des Gutachtens abwarten, bevor eine Prüfung des Sachverhalts vorgenommen wird. Die Grünen wollen eine Wiederinbetriebnahme von Brunsbüttel notfalls auch mit juristischen Schritten verhindern.



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