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Stromanbieter können Zahlweise nicht einseitig ändern!
Stromanbieter können Zahlweise nicht einseitig ändern!13.01.2011, 17:33 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Stromkunden eine Änderung der Zahlweise durch ihren Energieversorger nicht akzeptieren müssen. Einseitige Änderungen sind nicht zulässig.Stromanbieter wollte Lastschriftverfahren beendenGrund für den Hinweis sind Meldungen der vergangenen Wochen, dass ein Stromanbieter seine Kunden angeschrieben und um die Änderungen der Zahlungsweise gebeten hatte. Die Umstellung von Lastschrift auf Überweisung kann aber Nachteile für den Kunden mit sich bringen. In einigen Fällen habe der Stromanbieter das Lastschriftverfahren sogar ohne jegliche Rücksprache beendet. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Überweisungen nicht mehr zurückgerufen werden können, falls noch Unklarheiten mit der Stromrechnung auftauchen. Lastschriften können in der Regel aber bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank zurückgeholt werden.
Einseitige Änderung durch den Stromanbieter nicht möglich
Abgesehen von den Vor- und Nachteilen der Überweisung bzw. Lastschrift könne der Stromanbieter eine im Vertrag vereinbarte Zahlungsweise nicht einfach einseitig verändern, so die Verbraucherzentrale weiter. Eine generelle Änderung müsse über die AGB des Versorgers erfolgen. Kunden sollten aufgrund der möglichen Nachteile einer Überweisung nicht ohne Weiteres der Aufforderung zur Zahlungsumstellung folgen.
