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Strompreise: Kartellamt plant keine Missbrauchsverfahren
Strompreise: Kartellamt plant keine Missbrauchsverfahren14.01.2011, 16:30 Uhr
Die Welle der Strompreiserhöhungen hatte die Forderung aufkommen lassen, dass vom Bundeskartellamt Maßnahmen gegen die Versorger ergriffen werden. Doch das Amt sieht derzeit keinen Grund, einzugreifenStrompreise Thema öffentlicher DiskussionenDas Bundeskartellamt plant keine Missbrauchsverfahren gegen einen oder mehrere Stromanbieter wegen der seit Januar gestiegenen Strompreise im Endkundenbereich. Fast 600 Energieversorger hatten zum Jahreswechsel meist unter Hinweis auf die EEG-Umlage die Tarife angehoben. Andreas Mundt, der Chef der Behörde, nahm im Rahmen der Erklärung über die Ermittlungen zur möglichen Manipulation der Strompreise am Großhandelsmarkt, Stellung zu dem Thema, das in den Medien immer wieder diskutiert wird.
Kartellamt: Kunden können Strompreise vergleichen
Wie Mundt erklärte, gebe es derzeit für das Bundeskartellamt keine Anhaltspunkte, die für eine Einleitung von Missbrauchsverfahren gegen Stromanbieter ausreichen würden. Die Strompreise seien in einer großen Bandbreite von Null bis 14 Prozent gestiegen, was nicht für Preisabsprachen spreche. Darüber hinaus hätten auch längst nicht alle Versorger ihre Tarife erhöht. Die Verbraucher verfügten über die Möglichkeit, zu einem Stromanbieter mit günstigeren Strompreisen zu wechseln, so Mundt. Hierdurch könnten Kosten für Endverbraucher reduziert werden.
