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Stromanbieter: Opposition klagt gegen EnBW-Übernahme

Stromanbieter: Opposition klagt gegen EnBW-Übernahme18.01.2011, 14:56 Uhr

Bei der Übernahme von EnBW durch das Land Baden-Württemberg wird gegen das Haushaltsrecht des Bundeslandes verstoßen. Das sagt jedenfalls die Opposition im Landtag und will gegen das Vorhaben Klage einreichenLand will Stromanbieter ohne Parlamentszustimmung kaufen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird den Stromanbieter EnBW nicht ohne Probleme übernehmen können. Die Opposition aus SPD und Grünen im Landtag hat angekündigt, wegen Verletzung des Haushaltsrechtes des Landtags Klage beim zuständigen Staatsgerichtshof einzureichen. Ihrer Meinung nach hätte die Landesregierung in Stuttgart den Parlamentsvorbehalt bei der Übernahme von EnBW in den Vertrag zum Aktienkauf hineinschreiben müssen. Dies sei aber nicht geschehen. Die Landesregierung verweist dabei auf den Artikel 81 der Landesverfassung Baden-Württembergs.

Stuttgart will 45 Prozent am Stromanbieter EnBW übernehmen
Besagter Artikel 81 legt fest, dass die Landesregierung bei „unvorhergesehenen und unabweisbaren Ausgaben“ auf eine Beteiligung des Landesparlaments verzichten kann. Der Opposition zufolge ist dieser Artikel aber in diesem Fall nicht anzuwenden, da das sogenannte „Notbewilligungsrecht“ beim Stromanbieter nicht greife. Das Parlament war vom Kaufvorhaben von Ministerpräsident Mappus (CDU) erst unterrichtet worden, als der Deal bereits beschlossene Sache war und sich damit auf den Artikel 81 berufen. Baden-Württemberg plant, 45 Prozent von EnBW vom französischen Stromanbieter EDF zu übernehmen.



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