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Laufzeitverlängerung: Greenpeace klagt beim Bundesverfassungsgericht

Laufzeitverlängerung: Greenpeace klagt beim Bundesverfassungsgericht07.02.2011, 19:30 Uhr

Mit einer Klage wollen die Aktivisten von Greenpeace zusammen mit Anwohnern gegen die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke klagenVerfassungsrichter müssen sich mit Atomlaufzeiten befassen
Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke sorgt unter Politikern für juristische Auseinandersetzungen. So will die Opposition gegen die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beim Bundesverfassungsgericht klagen, da sie der Meinung sind, dass der Bundesrat ebenfalls hätte zustimmen müssen. Einen anderen Ansatz verfolgt die Umweltorganisation Greenpeace, wenngleich die Klage ebenfalls bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe eingereicht wurde. Dies teilten die Umweltschützer in Berlin mit.

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Grundrechte
Greenpeace klagt nicht alleine gegen die längeren Atomlaufzeiten. Ebenfalls an der Verfassungsbeschwerde beteiligt haben sich die Anwohner von sieben Atomkraftwerken, die von der Entscheidung der Bundesregierung ihre Rechte verletzt sehen. Begründet wird die Klage unter anderem mit Sicherheitsmängeln, die es bei den sieben ältesten Kernkraftwerken Deutschlands gebe. Im Weiterbetrieb, der durch die Laufzeitverlängerung festgeschrieben werde, sehen die Kläger das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger verletzt. Die Laufzeitverlängerung hatte den Atomausstieg der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung Ende vergangenen Jahres außer Kraft gesetzt.



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