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Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung

Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung25.02.2011, 10:39 Uhr

Am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die erneute Kürzung der Solarförderung beschlossen. Zum 1. Juli und ab Januar 2012 treten die Kürzungsstufen in KraftGrünstromprivileg für Stromanbieter wird ebenfalls beschnitten
Es wurde lange über die Höhe der Kürzung der Solarförderung diskutiert, aber auch über die Art und Weise der Einschränkungen. Jetzt hat der Bundestag die Kürzung der Fördermittel um bis zu 15 Prozent zum 1. Juli 2011 beschlossen. Am 1. Januar 2012 folgt dann eine weitere Kürzungsstufe um neun auf potentiell 24 Prozent insgesamt. Auch das sogenannte Grünstromprivileg wird beschränkt. Dabei handelt es sich um eine Befreiung der Stromanbieter von der Zahlung der EEG-Umlage, wenn sie mehr als 50 Prozent Ökostrom einspeisen. Fortan soll die Befreiung nur noch 2 Cent pro Kilowattstunde Strom betragen (die EEG-Umlage beträgt derzeit 3,5 Cent pro Kilowattstunde). Kritisiert wurde von Gegnern des Grünstromprivilegs die Tatsache, dass Stromanbieter bis zu 50 Prozent ihres Stroms aus Kohle oder Atomenergie erzeugen konnten und dennoch die volle Befreiung erhielten, was zu starken Mitnahmeeffekten geführt hatte.

Strompreise durch Solarförderung stark belastet
Durch die hohe Solarförderung, die Betreibern von Photovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung auf 20 Jahre garantiert, werden die Strompreise stark belastet. Besonders der Solarboom der vergangenen zwei Jahre hat die EEG-Umlage nach oben getrieben, über die auch die Solarförderung bezahlt wird. Die Höhe der Kürzung wird nach einem neuen Muster berechnet. Wie stark sie ausfällt, hängt vom Zuwachs bei den neuen Solaranlagen von März bis Mai ab. Die Zahl der in diesem Zeitraum in Betrieb gegangenen Photovoltaik-Anlagen wird anschließend mit vier multipliziert, um den voraussichtlichen Zuwachs für das gesamte Jahr zu bestimmen. Sind mehr als 3500 Megawatt an zusätzlicher Leistung durch die neuen Anlagen zu erwarten, wird die Förderung ab Juli um 3 Prozent gesenkt. Sollten es mehr als 7500 Megawatt werden, greift der volle Kürzungssatz von 15 Prozent. Ab nächstem Jahr kommen dann weitere neun Prozent hinzu, womit dann die maximal möglichen 24 Prozent insgesamt erreicht würden.



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