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Laufzeitverlängerung: Neues Gesetz zum Moratorium notwendig?

Laufzeitverlängerung: Neues Gesetz zum Moratorium notwendig?16.03.2011, 09:55 Uhr

Die rechtliche Lage ist nach der Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Laufzeitverlängerung vorläufig auszusetzen, unklar. Einige gehen davon aus, dass ein neues Gesetz notwendig istDarf die Bundesregierung die Laufzeitverlängerung aussetzen?
Die Entscheidung der Bundeskanzlerin zum dreimonatigen Moratorium der Laufzeitverlängerung könnte auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen. Da die längeren Atomlaufzeiten durch ein Gesetz geregelt wurden, kann die Kanzlerin nicht einfach per Dekret eine Aussetzung verfügen, so die Meinung zahlreicher Verfassungsrechtler. Ein Bundestagsbeschluss ist deren Ansicht nach für ein Moratorium erforderlich. Die Bundesregierung beruft sich auf ihre Kompetenzen hinsichtlich Gesetze zur Atomaufsicht, die ihr im Falle von Notlagen das Recht einräumen, Atomkraftwerke abschalten zu lassen. Ob die Situation in Japan eine solche Notlage im Sinne des Gesetzes darstellt, ist allerdings fraglich.

Stromanbieter werden vermutlich nicht klagen
Auch die Bundestagsverwaltung lässt inzwischen prüfen, ob ein Parlamentsbeschluss zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung notwendig ist. Gegenüber der „Berliner Zeitung“ sagte Bundestagspräsident Lammert, dass er derzeit die Notwendigkeit weiterer korrigierender gesetzlicher Regelungen prüfen lasse. Die Opposition hält sogar ein ganz neues Gesetz für notwendig. Andere Stimmen sehen die Lage entspannter. Angesichts der öffentlichen Stimmung sei es vermutlich nicht sehr wahrscheinlich, dass die Stromanbieter gegen die Entscheidung der Bundesregierung juristisch vorgehen möchten. Dementsprechend müssten sich die Gerichte nur dann mit der Frage der Rechtmäßigkeit beschäftigen, wenn von irgendeiner Seite her eine entsprechende Klage eingehe, sagte ein Rechtsexperte am Dienstagabend in der ARD.



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