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Atomausstieg ohne Zustimmung des Bundesrats möglich?
Atomausstieg ohne Zustimmung des Bundesrats möglich?27.05.2011, 21:03 Uhr
Schon bei der Frage nach der Laufzeitverlängerung gab es Debatten darüber, ob der Bundesrat den entsprechenden Gesetzen zustimmen muss. Beim Atomausstieg will die Bundesregierung offenbar auf Nummer Sicher gehen und dafür sorgen, dass der Bundestag alleine entscheiden kann.Merkel wollte bislang breite Zustimmung für AtomausstiegMehrere Gutachten, die für die Bundesregierung erstellt wurden, gehen Medienberichten zufolge davon aus, dass keine Zustimmungspflicht des Bundesrats für die Gesetze besteht, die für den Atomausstieg erlassen werden müssen. Sowohl Innen- als auch Justizministerium sollen sich darüber einig sein, berichtet unter anderem die RP-online. Damit könnte die Kanzlerin ihr Vorhaben zur Energiewende auch ohne Zustimmung von SPD und Grünen durchsetzen. Merkel hat zwar bisher immer betont, eine möglichst breite Basis für die Zustimmung zum Atomausstieg anzustreben, doch will sie offenbar kein Risiko eingehen, dass die Pläne von der Opposition noch im Bundesrat aufgehalten werden können.
Gesetze zur Energiewende sollen Anfang Juni beschlossen werden
Die Einschätzung der Bundesregierung beruht auf der Tatsache, dass ein Atomausstieg die Bundesländer entlasten würde und somit eine Zustimmungspflicht der Länderkammer nicht gegeben sei. Dies sagte der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza. Ob dies für alle Gesetze gelte, die im Rahmen des Atomausstiegs erlassen werden sollen, konnte der Experte allerdings noch nicht beurteilen. Das Bundeskabinett will am 6. Juni insgesamt sechs Gesetze beschließen, die den Atomausstieg und die Energiewende besiegeln sollen.
