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Röttgen: Atomausstieg rechtlich abgesichert

Röttgen: Atomausstieg rechtlich abgesichert11.06.2011, 00:29 Uhr

Hinsichtlich der Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs glaubt Bundesumweltminister Röttgen (CDU) fest an die Beständigkeit der Beschlüsse der Regierung. Rechtsexperten sehen dies zum Teil anders – selbst innerhalb der CDU.Röttgen sieht Klage der Stromanbieter mit Gelassenheit
Im ARD-Morgenmagazin äußerte sich Umweltminister Röttgen am Freitag über die Frage der rechtlichen Grundlagen für den Atomausstieg, den die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 durchführen möchte. In den vergangenen Tagen hatten die Diskussionen zugenommen, die vor Klagen der großen Stromanbieter gewarnt haben. Einige der Energiekonzerne ziehen eine Schadensersatzklage bereits ernsthaft in Erwägung. Der Koalitionspartner FDP hatte bemängelt, dass die CDU bei den Beratungen die juristischen Bedenken quasi beiseite geschoben hatte. Röttgen betonte erneut, dass einer Ansicht nach der Atomausstieg auf „rechtlich sicherem Boden“ stehe. Einer Klage sehe er daher gelassen entgegen.

Stromanbieter könnten Anspruch auf Schadensersatz haben
Der ehemalige Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) hält mögliche Klagen der Stromanbieter vor dem Verfassungsgericht für erfolgversprechend. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS zufolge sagte Scholz, dass eine Abweisung einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde der bisherigen Rechtssprechung zum Eigentumsschutz widersprechen würde. Ähnlich äußerten sich zuvor auch andere Rechtsexperten. Sollten die Stromanbieter tatsächlich Anspruch auf Schadensersatz haben, würde dies eine sehr teure Angelegenheit, warnte Siegfried Kauder (CDU) im gleichen Magazin.



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Ökostrom Stromanbieter Das Ablösen von Kernkraft, Erdöl und Kohle in der Energieerzeugung hat besonders seit dem Reaktorvorfall in Fukushima wieder höchste Priorität in Deutschland. Der Anteil von Ökostrom ist bei dem in Deutschland erzeugten Strom in den letzten Jahren rapide angestiegen. Im Jahre 2011 lag der Anteil bei 15,6 Prozent und soll laut Bundesregierung im Jahre 2020 bei 38 Prozent liegen.


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