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Stromanbieter: Was die Pleite von TelDaFax für Kunden bedeutet

Stromanbieter: Was die Pleite von TelDaFax für Kunden bedeutet15.06.2011, 13:19 Uhr

TelDaFax, einer der größten Discount-Stromanbieter Deutschlands, ist pleite. Nachdem das Unternehmen am Dienstag Insolvenz angemeldet hat, fragen sich die Kunden, was nun kommt. Hier die wichtigsten Antworten.Wird meine Energieversorgung unterbrochen?
Nein! Zunächst hat der Stromanbieter nur die Insolvenz beantragt und muss weiterhin Strom und Gas liefern (und die Kunden müssen diesen auch weiterhin bezahlen). Dort, wo dies nicht mehr möglich ist, weil der Netzbetreiber den Liefervertrag gekündigt hat, springt automatisch der örtliche Grundversorger mit der sogenannten „Ersatzversorgung“ ein. Diese Ersatzversorgung darf nicht teurer sein als der übliche Grundversorgungstarif. Betroffene Kunden sollten sich allerdings rasch einen neuen Versorger suchen, da die Grundversorgung für gewöhnlich im teuersten Tarif erfolgt.

Kann ich sofort den Stromanbieter wechseln?
Bisher hat der von TelDaFax gestellte Insolvenzantrag noch keine direkten Auswirkungen auf die Kunden und die Versorgung mit Gas und Strom. Die Verbraucher haben daher noch kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht hat man allerdings dann, wenn der Versorger tatsächlich keine Energie mehr liefern kann. Eine vorsorgliche Kündigung zu einem fristgerechten Termin ist selbstverständlich im Rahmen der Vertragsbedingungen immer möglich. Wichtig: Kunden sollten ihren aktuellen Zählerstand sofort protokollieren (ggf. per Foto), um später eine genaue Abrechnung mit dem Stromanbieter durchführen zu können.

Was passiert mit meiner Vorauszahlung?
Kunden, die ihre Rechnung per Vorauskasse bezahlt haben, könnten unter Umständen auf ihren Kosten sitzenbleiben. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Durch eine Insolvenz würden diese Kunden zu Gläubigern von TelDaFax. Da auch andere Ansprüche (wie beispielsweise die von Arbeitnehmern) zu berücksichtigen sind, ist die Gefahr groß, dass für eine Rückerstattung der Vorauszahlungen keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Der Insolvenzverwalter hat zunächst die Aufgabe, eine solche Situation nach Möglichkeit zu verhindern. Verbraucherschützer haben allerdings wenig Hoffnung, dass Kunden ihr Geld wiedersehen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das zuständige Amtsgericht in Bonn rät den Betroffenen, sich direkt mit dem Stromanbieter in Verbindung zu setzen. Ansonsten kann man sich auch an die vom Gericht eingerichtete Hotline wenden oder im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren. Die Telefonnummern der Hotline lauten: 0228 – 702-2216, -2217, -1908, -1909.
(Angaben ohne Gewähr)



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