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Bundesgerichtshof ermöglicht Windkraftanlagen auf Ackerland
Bundesgerichtshof ermöglicht Windkraftanlagen auf Ackerland26.07.2011, 18:49 Uhr
Ein Rechtsstreit ist beendet und hat die Rechte der Betreiber von Windkraftanlagen gestärkt. Nun wird es zukünftig deutlich einfacher für sie, auch Ackerland für ihre Pläne zu kaufen.Windkraft-Betreiber dürfen Acker kaufenMit einem wichtigen Urteil hat der Bundesgerichtshof das Recht der Betreiber von Windkraftanlagen gestärkt, auch Ackerland für den Betrieb ihrer Windräder zu erwerben. In der Entscheidung stellten die Richter fest, dass der Ausbau einer schonenden Energieversorgung zu den volkswirtschaftlichen Belangen gehöre. Anlass für die höchstrichterliche Entscheidung war ein Rechtsstreit in Thüringen, bei dem der Kauf von Ackerland durch Windkraft-Betreiber durch das Vorkaufsrecht von Bauern behindert wurde.
Nach erfolgreicher Genehmigung Rückkauf möglich
Der Entscheidung zufolge kann ein Betreiber von Windkraftanlagen das Recht ausüben, Ackerland käuflich zu erwerben, um eine Genehmigung für den Betrieb von Windrädern auf diesem Ackerland zu erhalten. Ist die Genehmigung ergangen und das Recht gesichert, müssen die Erzeuger der Windenergie das betroffene Flurstück wieder an Landwirte zum Verkauf anbieten, so die Entscheidung des BGH.
