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Glühlampenverbot: Aus für Heatball wahrscheinlich
Glühlampenverbot: Aus für Heatball wahrscheinlich26.07.2011, 20:05 Uhr
Ein Gerichtsurteil scheint das Ende für die Miniheizung Heatball eingeläutet zu haben. Die Richter verbieten den Verkauf der umdeklarierten Glühbirnen. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.Miniheizung oder LampeIn einem Eilbeschluss verkündete das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag das vorläufige Aus für den Heatball, der von den Erfindern dieser Variante der Glühbirnennutzung als Miniheizung deklariert wurde. Unter anderem mit der Aufschrift Nicht zur Beleuchtung wurde der Kunde schon auf der Packung darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht etwa um eine Glühbirne handelt, sondern um eine kleine Heizung. Hintergrund der satirischen Aktion war das EU-Glühbirnenverbot, demzufolge der Verkauf von Glühbirnen mit bestimmten Wattzahlen verboten ist. Um dieses Verbot zu umgehen, hatten die Initiatoren der Aktion in China die Glühbirnen bestellt und zu Miniheizungen umdeklariert. Schließlich, so die Argumentation, handele es sich um Spezialglühbirnen, die 95 Prozent ihrer Energie in Form von Wärme abgeben das Licht sei Verlust.
Heatball möglicherweise Speziallampe
Der Verkauf von Speziallampen ist auch nach EU-Verordnung grundsätzlich erlaubt. Deswegen, so die Richter in ihrem Urteil, müsse noch geprüft werden, ob der Heatball in diese Kategorie falle. Grundsätzlich aber wird der Verkauf der sogenannten Miniheizungen eingestellt, weil die Kunden das Teil nie als Heizung, sondern zur Beleuchtung einsetzen würden. Der Eil-Beschluss gilt als vorentscheidend für das Hauptverfahren.
(Aktenzeichen: 3 L 4311).
