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Energiesparlampen: Umwelthilfe fordert Rücknahmepflicht
Energiesparlampen: Umwelthilfe fordert Rücknahmepflicht28.07.2011, 17:56 Uhr
Energiesparlampen sind Sondermüll und müssen getrennt entsorgt werden. Abgesehen davon, dass diese Erkenntnis bei vielen Verbrauchern noch nicht angekommen ist, klappt die freiwillige Rücknahme bei den Händlern auch nicht richtig.Verkaufsstellen für Energiesparlampen getestetDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angesichts der Probleme bei der freiwilligen Rücknahme von Energiesparlampen eine Rücknahmepflicht des Handels gefordert. Demnach sollte man sie überall dort zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Dabei dürften den Kunden keine Zusatzkosten entstehen und es dürfe auch keine Rolle spielen, in welchem Geschäft man die Energiesparlampe gekauft habe, so DUH-Expertin Maria Elander. Die Rücknahmepflicht sei notwendig, da die freiwillige Rücknahme bisher nicht richtig funktioniere. Dies ergab ein Test des DUH, der in 50 Verkaufsstellen für Energiesparlampen durchgeführt wurde, darunter sowohl Warenhäuser als auch Baumärkte, Drogerien und Supermärkte.
Nur Hinweise auf niedrigen Stromverbrauch
Lediglich in 18 Prozent der Fälle gebe es am Verkaufsregal Hinweise auf die Entsorgung. Weniger als ein Drittel der getesteten Geschäfte stellte dem DUH-Test zufolge Sammelbehälter für Energiesparlampen zur Verfügung oder informierte über die Rücknahmemöglichkeiten im Kassen- und Informationsbereich. Auch die Hinweise auf den Verpackungen seien unzureichend. So werde fast immer nur über die Ersparnis beim Stromverbrauch informiert, aber kaum über die fachgerechte Entsorgung. Da überrascht es nicht, dass die Sammelquote für Energiesparlampen in Deutschland erst bei 37 Prozent liegt. Über den Hausmüll dürfen die Leuchtmittel nicht entsorgt werden, weil sie aus technischen Gründen geringe Mengen an Quecksilber enthalten.
