Bis zu 600 Euro sparen!
Jetzt Stromanbieter vergleichen.
Völlig kostenlos und unverbindlich!
Völlig kostenlos und unverbindlich!
Strompreisrechner
Mit einem Strompreisvergleich bares Geld sparen
» zurück zur Startseite
Kohlekraftwerke: Bundesnetzagentur möchte Laufzeitverlängerung
Kohlekraftwerke: Bundesnetzagentur möchte Laufzeitverlängerung05.08.2011, 17:18 Uhr
Das Wort Laufzeitverlängerung kannte man bisher nur im Zusammenhang mit Atomkraftwerken. Doch angesichts des Atomausstiegs möchte die Netzagentur einige alte Kohlekraftwerke länger am Netz lassen als vorgesehen.Kohlekraftwerke sollen Kapazitäten der Atomkraftwerke auffangenDie Financial Times Deutschland vom Freitag schreibt, dass die Bundesnetzagentur bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung um eine Laufzeitverlängerung für drei alte Blöcke des Kohlekraftwerks in Datteln gebeten habe. Außerdem soll auch das Kraftwerk Shamrock in Herne länger laufen als bisher geplant. Dazu habe der Chef der Behörde, Matthias Kurth, einen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes, Hannelore Kraft (SPD) geschrieben, so der Bericht. Die Bundesnetzagentur bestätigte inzwischen durch eine Sprecherin, dass man angesichts der knappen Kraftwerkskapazitäten nach dem Atom-Moratorium eine Laufzeitverlängerung für Kohlekraftwerke für sinnvoll halte.
Stromanbieter will mehr als Duldung
Der Regierungssprecher von Ministerpräsidentin Kraft, Thomas Breustedt, erklärte gegenüber der FTD, dass man das Gesprächsangebot der Bundesnetzagentur zu dem Thema annehmen werde. Bei Engpässen mit der Stromversorgung von Bahnen oder bei der Fernwärme sollten die Kohlekraftwerke länger laufen dürfen. Dies müsse allerdings von Behördenchef Kurth genau dargelegt werden, so Breustedt. Eine Stromproduktion für das öffentliche Stromnetz durch die Altanlagen in Datteln sei nach 2012 allerdings nicht vorgesehen. Ein Weiterbetrieb könne lediglich geduldet werden, sofern er für die Bahnstromversorgung und Fernwärme nötig sei. Das reicht dem Stromanbieter E.ON nicht, der das Kohlekraftwerk Datteln betreibt. Eine solche Anlage bedürfe einer rechtskräftigen Genehmigung und keiner Duldung, so ein Sprecher gegenüber der FTD.
