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Gericht: Stromanbieter dürfen Lieferung nicht zu sehr verzögern
Gericht: Stromanbieter dürfen Lieferung nicht zu sehr verzögern16.08.2011, 22:25 Uhr
Bei einem Stromanbieterwechsel kann es bisweilen zu Verzögerungen kommen. Dass Kunden mancher Stromanbieter im Falle einer Verzögerung aber erst nach mehr als sechs Monaten kündigen können, verstößt nach Ansicht des Landgerichts Berlin gegen das Kündigungsrecht.Kunde kann Stromanbieter bei Lieferverzug früher kündigenIm konkreten Fall erklärte das Gericht die betreffende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers für ungültig, gegen die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt worden war. Der Stromanbieter hatte in seinen AGB einen Passus, der dem Kunden ein Kündigungsrecht einräumt, sofern die Lieferung mit mehr als sechs Monaten Verzögerung aufgenommen wird.
Frist der Stromanbieter-AGB unangemessen lang
Die Richter des Landgerichts Berlin urteilten, dass bei ungünstiger Auslegung dieser Klausel der Kunde dem Stromanbieter erst nach sechs Monaten kündigen könne, wenn dieser nicht liefere. Eine solche Frist sei unangemessen lang und entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsrecht, so die Richter (Aktenzeichen: 15 0 162 /11).
