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Gericht: Kauf des Stromanbieters EnBW durch Land war verfassungswidrig
Gericht: Kauf des Stromanbieters EnBW durch Land war verfassungswidrig06.10.2011, 16:31 Uhr
Der Staatsgerichtshof in Stuttgart hat festgestellt, dass die alte Landesregierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus (CDU) mit dem Kauf des Energiekonzerns EnBW gegen die Verfassung verstoßen hat.Mappus hat Stromanbieter am Parlament vorbei gekauftIm vergangenen Jahr hatte der damalige CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus den Deal eingefädelt, bei dem das Land Baden-Württemberg rund 45 Prozent der Aktien des Energiekonzerns EnBW übernommen hatte. Dabei hatte er allerdings nicht das Landesparlament mit einbezogen, was von der damaligen Opposition aus SPD und Grünen scharf kritisiert wurde. Daher hatten die Landtagsfraktionen der beiden Parteien Klage eingereicht. Der Staatsgerichtshof stellte nun fest, dass die ehemalige Landesregierung den Stromanbieter nicht ohne die Beteiligung des Parlaments hätte kaufen dürfen.
Stromanbieter bleibt auch nach Urteil im Landesbesitz
Das Geschäft hat das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro gekostet, zuzüglich weiterer Kosten, die durch aktienrechtliche Vorschriften entstanden. Der ehemalige Finanzminister Stächele (CDU), der inzwischen Landtagspräsident ist, hat dem Gericht zufolge mit der Umgehung des Haushaltsrechts des Landtags die Verfassung verletzt. Wegen seiner Rolle beim Kauf der Aktien fordert die heutige Landesregierung Konsequenzen für Stächele. Das Urteil ändert jedoch nichts an der Gültigkeit des Kaufs, weswegen der Stromanbieter sich nach wie vor zum Großteil im Besitz des Landes befindet.
