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Brennelementesteuer: Weiteres Gericht unterstützt Stromanbieter10.10.2011, 19:04 Uhr
Die Atomsteuer wackelt immer mehr. Nach dem Finanzgericht Hamburg hat nun offenbar auch das Münchner Finanzgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabe.Zweiter Stromanbieter erfolgreich
Die großen Stromanbieter haben nicht vor, die auch als Atomsteuer bezeichnete Abgabe für Brennelemente angesichts des Atomausstiegs kampflos hinzunehmen. Ihrer Ansicht nach entfällt mit dem Verzicht auf die Laufzeitverlängerung quasi die Geschäftsgrundlage für eine derartige Steuer. Zumindest was die Rechtmäßigkeit der Steuer angeht, hat nun auch das Münchner Finanzgericht den Energiekonzernen den Rücken gestärkt, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Demnach hat das Gericht am Mittwoch vergangener Woche entschieden, einen Steuerbescheid für das Atomkraftwerk Grundremmingen über 74 Millionen Euro zurückzuweisen. Geklagt hatte der Stromanbieter RWE, der das AKW betreibt und für den Austausch der Brennelemente nun die fällige Steuer zahlen soll.
Gerichte bezweifeln Rechtmäßigkeit der Atomsteuer
Bereits im September hatte das Finanzgericht Hamburg dem Stromanbieter E.ON bei einem entsprechenden Anliegen Recht gegeben. Konkret bezweifeln sowohl die Münchner als auch die Hamburger Richter, dass der Bund über eine formale Gesetzgebungskompetenz für eine Atomsteuer verfügt, weil sie keine Verbrauchssteuer im herkömmlichen Sinne sei. Auch sei es zu bezweifeln, dass die Bundesregierung einfach eine neue Steuer erfinden könne, die so im Grundgesetz nicht vorgesehen sei. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache haben die Gerichte daher die Beschwerden der Stromanbieter an den Bundesfinanzhof zugelassen. Auch, wenn die beiden Gerichte nicht in der Sache selbst entschieden haben, zeigen die formalen Bedenken, dass die Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer offenbar auf wackligen Füßen steht.
