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Schlichtungsstelle hilft bei Ärger mit dem Stromanbieter25.10.2011, 15:52 Uhr
Man kennt das Modell schon aus anderen Dienstleistungsbranchen. Wer Ärger mit seiner Kfz-Werkstatt oder einer Versicherung hat, kann sich an eine neutrale Schlichtungsstelle wenden, bevor man sich auf den oft langen und teuren Weg einer juristischen Auseinandersetzung einlässt. Bislang mussten Verbraucher ihre Probleme mit dem Gas- oder Stromanbieter selbst klären, etwa wenn es um unterschiedliche Ansichten über den Stand des Stromzählers und die Höhe der Stromrechnung geht. Eine neue Schlichtungsstelle Energie soll ab 1. November in solchen Streitfällen Abhilfe schaffen.
Schlichtungsstelle nach Vorbild der Versicherungsbranche
Anlass für Ärger mit Energieversorgern gibt es – wie in jeder Dienstleistungsbranche – immer. Mal fühlen Kunden sich durch eine irreführende oder zumindest unvollständige Information in der Werbung getäuscht, ein anderes Mal haben sie vielleicht nicht so hohe Abschläge erwartet, wie schließlich fällig werden. Auch wenn es Ärger nach einem Wechsel gibt, beißen sich Kunden manchmal die Zähne an schlechtem Kundenservice aus. Bei Konflikten dieser Art soll künftig die Schlichtungsstelle Energie vermitteln, die heute von Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) und Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Kosten für Schlichtung werden vom Gas- oder Stromanbieter getragen
Laut Rösler ist es das Ziel der Schlichtungsstelle, Konflikte zwischen Gas- oder Stromanbieter und den Kunden möglichst schnell und unbürokratisch zu lösen. Dabei liegt das Kostenrisiko voll bei den Energieversorgern, denn für die Kunden ist die Schlichtung kostenlos. Damit es auch zu einem fairen Ergebnis kommen kann, sind Verbraucherschützer und Energiewirtschaft gleichberechtigt in der neuen Schlichtungsstelle vertreten. Man erhofft sich dadurch weniger Gerichtsverfahren und eine bessere Kundenzufriedenheit. Der unabhängige Ombudsmann, der an der Spitze der neuen Einrichtung steht, wird der ehemalige Bundesrichter Dieter Wolst sein. Angestrebt wird eine maximale Verfahrensdauer von drei Monaten, was im Vergleich zu teilweise jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Gas- oder Stromanbieter ein deutlicher Fortschritt wäre. Ab dem 1. November können Verbraucher sich an die neue „zentrale Schlichtungsstelle Energie“ wenden.