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Stromanbieter erhalten Atomsteuer zurück25.10.2011, 18:47 Uhr
Einen weiteren Erfolg im Konflikt um die umstrittene Brennelementesteuer konnten die beiden Stromanbieter E.ON und RWE mit der vorläufigen Rückzahlung von insgesamt 170 Millionen Euro verbuchen. Dies berichtete das „Handelsblatt“ in seiner Ausgabe vom Dienstag. Damit reagieren die Finanzbehörden auf die Gerichtsurteile der Finanzgerichte Hamburg und München. In beiden Fällen hatten die Richter ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Atomsteuer geäußert.
Stromanbieter klagen gegen Atomsteuer
Wie der Stromanbieter RWE mitteilte, gehe es bei der vorläufigen Rückzahlung der Steuerzahlung für den Energiekonzern um die Abgabe für das Atomkraftwerk Gundremmingen. Die Höhe bezifferte das „Handelsblatt“ auf 74 Millionen Euro. Konkurrent E.ON konnte demnach für das AKW Grafenrheinfeld eine Rückzahlung von 96 Millionen Euro in Empfang nehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt war unklar gewesen, ob die Finanzämter die Steuer bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Abgabe einbehalten können oder nicht.
Endgültige Klärung steht aus
Die Brennelementesteuer war von der Bundesregierung zusammen mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen worden. Einen kausalen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen hat das Bundesfinanzministerium allerdings stets bestritten. Die Finanzgerichte hatten die Rechtmäßigkeit der Atomsteuer deswegen angezweifelt, weil es fraglich sei, ob eine Bundesregierung überhaupt eine solche Steuer erfinden dürfe, die so vom Grundgesetz nicht vorgesehen sei. Es handele sich bei der Abgabe auf Brennelemente nicht um eine übliche Verbrauchssteuer, so die Einschätzung der Richter. Eine endgültige Klärung wird aber wohl erst ein höchstrichterlicher Spruch bringen.