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Vergütung für Solaranlagen sinkt ab 1. Januar um 15 Prozent27.10.2011, 17:33 Uhr
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Solaranlagen bekannt gegeben. Für Anlagen, die ab 1. Januar 2012 ans Netz gehen, werden für jede eingespeiste Kilowattstunde zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent gezahlt. Der genaue Betrag hängt dabei von Standort und Größe der jeweiligen Photovoltaik-Anlage ab. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erläuterte die neuen Vergütungssätze, die aufgrund des jeweiligen Zuwachses beim Bau neuer Solaranlagen berechnet werden. Berücksichtigt wird dabei die zusätzliche Leistung in Megawatt. Die Bundesregierung hatte eine Deckelung der Solarförderung beschlossen, nachdem ein regelrechter Boom beim Bau von Solaranlagen die Kosten für die Einspeisevergütung hochgetrieben hatte – und damit auch indirekt die Strompreise über die höhere EEG-Umlage.
Strompreise sollen weniger durch Einspeisevergütung belastet werden
Die Einspeisevergütung wird für jede Solaranlage gezahlt, die Strom in das öffentliche Netz einspeist. Dabei liegt die Vergütung oft deutlich über dem örtlichen Strompreis, was zunächst den Zweck hatte, einen Anreiz zum Bau von Solaranlagen zu setzen. Die Vergütungssätze werden für 20 Jahre garantiert, was die Belastung für die Allgemeinheit, die die Einspeisevergütung über die Strompreise mitfinanziert, in den vergangenen Jahren stark erhöht hat. Deswegen wird die Förderung je nach Höhe des Zubaus mittlerweile begrenzt. Die Bundesnetzagentur richtet sich dabei nach festgelegten Grenzen. In den letzten 12 Monaten wurden laut Behördenchef Kurth rund 5200 Megawatt Zubau bei Photovoltaik-Anlagen gemeldet. Dieser Wert führe zu einer Reduzierung der Vergütungssätze um 15 Prozent für alle neu installierten Anlagen ab 1. Januar 2012.
Zuwachs bei Solaranlagen geringer als im Vorjahr
Der aktuelle Wert liege dabei noch deutlich unter dem, was im Vergleichszeitraum zwischen Oktober 2009 und 2010 gemeldet wurde. Damals lag der Zuwachs noch bei 7800 Megawatt. Kurth geht davon aus, dass die Deckelung zur Kostendämpfung bei den Solaranlagen einen erheblichen Anteil am Rückgang dieses Wertes hat. Wäre eine Schwelle von 5500 Megawatt überschritten worden, hätte die Kürzung der Solarförderung zum 1. Januar sogar 18 Prozent betragen. Maximal wäre eine Kürzung von bis zu 24 Prozent möglich gewesen, falls ein Zubauwert von 7500 Megawatt überschritten worden wäre.