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Zeitung: Auch Stromanbieter E.ON klagt gegen Atomausstieg03.11.2011, 11:29 Uhr
Erst gestern wurde gemeldet, dass der schwedische Energiekonzern Vattenfall vor ein internationales Schiedsgericht für Investitionsschutz ziehen will, um Deutschland wegen der Kosten des Atomausstiegs zur Kasse zu bitten. Dies ist möglich, weil Vattenfall ein ausländischer Investor ist und sich auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln beruft. Die drei deutschen Energieriesen, die ebenfalls Atomkraftwerke betreiben, prüfen allerdings auch schon seit einiger Zeit mögliche juristische Schritte gegen die finanziellen Auswirkungen der Stilllegung ihrer Reaktoren. Die „Financial Times Deutschland“ berichtet nun unter Berufung auf Branchenkreise, dass auch der größte deutsche Stromanbieter E.ON eine Klage vorbereitet und noch in diesem Jahr vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will.
Stromanbieter sieht Eigentumsrechte verletzt
Dem Bericht zufolge sei die Klageschrift bereits so gut wie komplett. Begründen will der Stromanbieter die Verfassungsbeschwerde damit, dass seiner Ansicht nach der Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg in seine nach Artikel 14 Grundgesetz geschützten Eigentumsrechte eingreife. Die vorzeitige Stilllegung der Atomkraftwerke habe E.ON Verluste in Milliardenhöhe beschert, so die FTD weiter. Beim Energiekonzern selbst wollte man sich bisher nicht direkt zu dem Bericht über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht äußern. Ein Sprecher bestätigte gegenüber der Zeitung lediglich, dass man die Vermögensschäden beziffern und geltend machen werde.
Auch andere Stromanbieter prüfen rechtliche Schritte
Die Ankündigung der großen Stromanbieter E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, auch juristische Schritte zu prüfen, weil dies schon aus Gründen des Anlegerschutzes geboten sei, blieb bislang ohne konkrete Folgen. Dies könnte sich nun grundlegend ändern. Bereits gegen die Atomsteuer hatten E.ON und RWE erfolgreich Beschwerde bei den zuständigen Finanzgerichten eingelegt. Nun wird sich der Bundesfinanzhof damit beschäftigen müssen, ob die Erhebung der Brennelementesteuer rechtmäßig ist oder nicht. Wie die „Financial Times Deutschland“ weiter berichtet, wollen EnBW und RWE wegen des Atomausstiegs bisher aber noch nicht vor Gericht ziehen, sondern die rechtliche Lage weiter prüfen. Zeit dafür ist genügend, denn eine Verfassungsbeschwerde kann bis zu einem Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes zum Atomausstieg eingereicht werden – und dies war im Juli.