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Stadtwerke Ulm erhöhen Strompreise – Gaspreise bleiben stabil03.11.2011, 18:12 Uhr
Kunden der Stadtwerke Ulm (SWU) können sich darüber freuen, dass die Preise für Erdgas im kommenden Jahr zunächst stabil bleiben sollen. Dies teilte der Energieversorger in Gestalt des Geschäftsführers Matthias Berz mit. Zumindest für diesen Winter sollen die Gaspreise demnach nicht angehoben werden. Dies sei möglich, weil die SWU ihre Gaskontingente nicht mehr über an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelte Lieferverträge beziehen. Anders sieht es allerdings bei der Elektrizität aus. Hier werden die Kunden der Stadtwerke zum Jahresbeginn mit einer Strompreiserhöhung von rund vier Prozent rechnen müssen. Die Nachricht betrifft etwa 85.000 Kunden, die der Stromanbieter mit Energie beliefert.
Strompreise steigen aus verschiedenen Gründen
Für einen Musterhaushalt von drei Personen und einem angenommenen Jahresverbrauch von etwa 3500 Kilowattstunden bedeute dies etwa drei Euro Mehrkosten im Monat, so die SWU weiter. Als Begründung für die höheren Strompreise nannte der Stromanbieter unter anderem die gestiegenen Beschaffungskosten am Großhandelsmarkt. Dies mache bei der Strompreiserhöhung rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde aus, teilte der Versorger mit. Bereits enthalten sei hierin auch der diesjährige (eher geringe) Anstieg der EEG-Umlage, mit der die erneuerbaren Energien gefördert werden. Der Löwenanteil der Preisanhebung entfalle allerdings auf die gestiegenen Netzentgelte. Sie machten 0,7 Cent pro Kilowattstunde aus. Diese waren von den Netzbetreibern für das neue Jahr angehoben worden, weil die Politik es versäumt hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofes über ungerechtfertigte Kürzungen der Netzentgelte rechtzeitig in ein neues Gesetz zu fassen.
Kunden sollten Stromanbieter vergleichen
Kunden, die von einer Anhebung der Strompreise betroffen sind, sollten grundsätzlich überprüfen, ob es eine günstigere Alternative gibt. Hierfür bietet sich ein kostenloser Strompreisvergleich im Internet an. Mit den richtigen Einstellungen versehen, kann jeder Verbraucher den für ihn interessantesten und günstigsten Tarif beim jeweiligen Stromanbieter ermitteln. Bei einer Strompreiserhöhung gilt grundsätzlich auch ein Sonderkündigungsrecht, von dem allerdings vor Ablauf der Kündigungsfrist Gebrauch gemacht werden muss.